Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verkäufer entfernt Gegenstände nach Notartermin

Dies ist eine Diskussion zu Verkäufer entfernt Gegenstände nach Notartermin innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 20:51
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 28
Keine Wertung, lost78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lost78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lost78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lost78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lost78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lost78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lost78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lost78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lost78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lost78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Verkäufer entfernt Gegenstände nach Notartermin

Mal folgendes Szenario angenommen:

Nach dem Notartermin wird der Verkäufer dabei gesehen, wie er Fußwegplatten vom Grundstück und Laminat aus dem Haus abtransportiert. Im Kaufvertrag wurde aber ausdrücklich "verkauft wie besichtigt" vereinbart. Geld ist noch nicht geflossen.

Darf der Verkäufer das? Welche Möglichkeiten hat der Käufer in so einem Fall? Oder dürfen beide Parteien nur noch unter gemeinsamer Rücksprache handeln?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 10:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Verkäufer entfernt Gegenstände nach Notartermin

Gegenstände, die mit dem Haus fest verbunden sind, darf der Verkäufer nicht entfernen! Sieh § 97 BGB
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
käuferrechte, notartermin, verkäuferrechte, verkauft wie besichtigt

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Bewegliche Gegenstände nach Hauskauf Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 01.06.2011 10:24
Vorlage von Urkunden beim Notartermin Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 04.04.2011 14:15
Fest installierte Gegenstände nach Aus- & Einzug Mietrecht 28.04.2010 20:24
Nach Hausdurchsuchung Gegenstände beschlagnahmt, aber keine Drogen gefunden Betäubungsmittelrecht 15.09.2009 14:56
Gegenstände nach Auszug aufheben? Mietrecht 07.02.2005 15:18





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN