Dies ist eine Diskussion zu Verkäufer bittet um Rückabwickluing des Kaufvertrages nach notarieller Beurkundung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| hier ein ganz spezielles Thema: VK (Verkäufer) bittet K (Käufer) um Rückabwicklung des bereits notariell beurkundeten Kaufvertrages, da er nun das Haus doch lieber behalten möchte. VK bietet an, alle Kosten dieser Maßnahme zu übernehmen (Notarkosten, Maklerkosten, Kosten für Rückabwicklung der Finanzierung durch K, etc.), dieses schriftlich zu protokollieren (auch mit Notar) und K obendrein eine Schadenersatzpauschale in Höhe von EUR 5.000 zu zahlen, da dieser bereits seine Wohnung gekündigt hat. K hingegen wäre mit dieser ungewöhnlichen Verfrahrensweise einverstanden, solange VK wirklich ALLE Kosten und Gebühren übernimmt. Auf was müsste K besonders achten, damit diese "Rückabwicklung" nicht zur Falle wird? Danke schonmal vorab ! Gruss, LHR |
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| AW: Verkäufer bittet um Rückabwickluing des Kaufvertrages nach notarieller Beurkundung Vorsicht mit den steuerlichen Aspekten, beispielsweise der Grunderwerbssteuer...! Aber darauf sollte der Notar auch hinweisen, spätestens wenn man ihn fragt, ob dem K irgendwelche Vermögensnachteile durch die Rückveräußerung drohen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Verkäufer bittet um Rückabwickluing des Kaufvertrages nach notarieller Beurkundung Marcus, wenn es denn wirklich eine Rückveräußerung wäre, dann hättest du Recht. So wie ich den Sachverhalt verstehe, ist der Kauf zwar notariell beurkundet, jedoch die Umschreibung noch nicht erfolgt. In diesem Falle wäre ein Bescheid über die Grunderwerbssteuer doch von Amts wegen aufzuheben, da ja tatsächlich kein Eigentumsübergang stattgefunden hat. Ralf |
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| AW: Verkäufer bittet um Rückabwickluing des Kaufvertrages nach notarieller Beurkundung Ist völlig richtig, Ralf. Ich wollte auch nur generell auf den steuerlichen Aspekt hinweisen, der bei solchen Konstellationen gerne mal vergessen wird, allerdings zu einem bösen Erwachen führen kann. Ich war mir infolge der Formulierung "Rückabwicklung" des Vertrages nämlich nicht sicher, wie weit das Geschäft bereits gediehen ist. ![]() Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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