Dies ist eine Diskussion zu Verkäufer bietet zwingenden Kauf in der Zukunft an innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Verkäufer bietet zwingenden Kauf in der Zukunft an Person A hat einen Käufer (1) der sehr stark an seiner Eigentumswohnung interressiert ist, nur zum jetzigen Zeitpunkt diese noch nicht kaufen kann (Käufer muss selber noch sein Haus verkaufen). Nun hat Person A auch einen weiteren Käufer (2), der seine Wohnung sofort, aber für einen günstigereren Preis, kaufen würde. Person A hat es nicht unbedingt eilig mit dem Verkaufen. Ist da sehr flexibel, von jetzt an bis Ende nächsten Jahres. Es geht um entweder 100.000 (Käufer1), bzw. 95.000 (Käufer2). Gibt es eine Möglichkeit Käufer1 zum Kauf bis Ende 2009 zu verpflichten (vielleicht vertragsmäßig)? So dass Person A spätestens am 31.12.2009 sein Geld erhält, ohne das Schwierigkeiten auftreten können? Vorrausgesetzt, dass Käufer1 dabei mit macht, aber das nehmen wir jetzt einfach mal an. Vielen dank schon mal Ninnscho |
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| AW: Verkäufer bietet zwingenden Kauf in der Zukunft an Möglich ist alles und vertraglich vereinbaren kann man vieles, aber ich gebe zu bedenken, dass ein Jahr eine verdammt lange Zeit ist. Gut möglich, dass der Interessent schnell abspringt, wenn man ihn festnageln will, oder mit Verzögerungstaktiken beginnt! Mein Rat: besser der Spatz in der Hand... (besonders, wenn der Unterschied gerade mal 5% beträgt. Legt man das Geld nämlich an, hat man den schnell deutlich verringert!)
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verkäufer bietet zwingenden Kauf in der Zukunft an Stimme hier Humungus zu. Die Wahrscheinlichkeit, dass Käufer 1 abspringt, ist recht groß. Und wenn Interessenten schon mit "ich muss erst mal mein Haus verkaufen" ankommen, würde ich nicht raten in der heutigen Zeit darauf zu warten. Dann lieber runter mit dem Preis und das Haus ist verkauft, als am Ende gar kein Käufer mehr. |
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| AW: Verkäufer bietet zwingenden Kauf in der Zukunft an [klugscheiß]Der "Kauf" ist doch der Vertrag, mit dem sich der eine zur Veräußerung der ihm gehörenden Sache verpflichtet und der andere zur Bezahlung und zur Abnahme der Sache. Man kann daher das Haus jetzt "kaufen" und erst im kommenden Jahr bezahlen, bzw. erst im kommenden Jahr die Übereignung vornehmen.[/klugscheiß]
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Verkäufer bietet zwingenden Kauf in der Zukunft an Danke für die Tips. Das mit den "nur" 5% ist eine Überlegung. Jetzt aber mal angenommen, es kommt zu einem Vertrag wo drin steht, das Käufer1 die Wohnung für 100.000 Euro kauft und dieses bis zum 31.12.2009 bezahlen muss. Was kann passieren, wenn Käufer1 am 31.12.2009 den Betrag nicht zahlt oder zahlen kann? Wie komme ich dann an mein Geld und kann es zu einem langwierigen Rechtsstreit kommen ? Kann ich mich irgendwie absichern (Bürgschaft von Käufer1 oder was anderes?) Gruss Ninnscho |
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| AW: Verkäufer bietet zwingenden Kauf in der Zukunft an Zitat:
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| AW: Verkäufer bietet zwingenden Kauf in der Zukunft an Kann man sich da nicht irgendwie im Vorfeld gegen absichern ? |
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| AW: Verkäufer bietet zwingenden Kauf in der Zukunft an Ja, riskant ist es schon. Wenn in einem Jahr (1) kein Geld hat, dann kann man auch keines bei ihm holen. Man kann sich nur den Anspruch titulieren lassen und warten, bis er wieder Geld hat. Nach 30 Jahre ist auch der Titel verjährt.
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| AW: Verkäufer bietet zwingenden Kauf in der Zukunft an Bürgschaft wäre ok - wenn der Bürge wirklich bürgen kann, dh Geld hat.
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