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Verjährungsfristen WEG / Gewohnheitsrecht ?

Dies ist eine Diskussion zu Verjährungsfristen WEG / Gewohnheitsrecht ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 31.01.2009, 19:25
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Verjährungsfristen WEG / Gewohnheitsrecht ?

Gibt es irgendwelche Verjährungsfristen ?

Sohn von Eigentümer B1 und B2 wohnt in einem Dreifamilienhaus zur Miete. Seit Jahren schaut er machtlos zu, wie sich die Eigentümerpartei im Erdgeschoß langsam aber sicher des Gemeinschaftsgrundstücks bemächtigen. Eigentümer B1 und B2 sind aber zu alt für Streitigkeiten.

Das sieht folgendermaßen aus:

1. Bau eines nicht genehmigten Teichs mit Außenanlage, Größe ca. 5 x 3 Meter
2. Bau einer nicht genehmigten Außentreppe in der Größe 2 x 2 Meter
3. Bau / Anlegung einer nicht genehmigten Steinplattenfläche auf dem Rasen, ca. 2 x 2 Meter
4. Aufstellen eines gläsernen Gewächshauses, Größe 1,50 x 2 Meter
5. Aufstellen von ca. 50-70 Topfpflanzen auf den Grundstück, Podeste, Vogelhäuschen
6. Truhe im Treppenabgang, Shrank im Kellerflur
7. alleinige Nutzung eines von der Gemeinschaft erbauten überdachten Abstellhütte
unsw. Alles bezieht sich auf das Gemeinschaftseigentum.

Diese Eigentümer sind meines Erachtens in keinem Falle gemeinschaftsfähig. Auf Anfrage kommen nur dumme Antworten, wie: Wollen Sie mir mein Hobby verbieten ?

Angefangen hat alles schon 1993.

Sohn von B1 und B2 möchte wissen, wie das später bei einer Erbschaft aussehen würde. Ist hier noch gesetzlich etwas zu machen ? Kann man all dies wieder rückgängig machen ? Gibt es Verjährungsfristen ? Bei Verkauf besteht hier ja eine Wertminderung der Immobilie. Ist das hier schon als Gewohnheitsrecht anzusehen ?

Geändert von Irbse (01.02.2009 um 19:15 Uhr).
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