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Verjährungsfrist eines Baugutachtens

Dies ist eine Diskussion zu Verjährungsfrist eines Baugutachtens innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.10.2008, 15:58
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Verjährungsfrist eines Baugutachtens

Folgender Fall:
Angenommen ein privater Eigentümer möchte seine 13 Jahre alte Wohnung verkaufen.
Frage:
Wie lange besteht eine Offenbarungspflicht bei einem 11 Jahre alten Baugutachten gegenüber einem Käufer.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.10.2008, 16:10
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AW: Verjährungsfrist eines Baugutachtens

Wo ist das Problem?
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  #3 (permalink)  
Alt 30.10.2008, 16:25
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AW: Verjährungsfrist eines Baugutachtens

Zitat:
Zitat von schielu
Wo ist das Problem?
psst: Kaufinteressent könnte bei Kenntnis des Gutachtens möglicherweise weniger bis gar kein Interesse am Objekt haben???
__________________
Ich bin kein Jurist und meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
Sie sind meine persönliche Meinung ohne Gewähr, sonst nichts!
Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen
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  #4 (permalink)  
Alt 30.10.2008, 17:15
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AW: Verjährungsfrist eines Baugutachtens

Zitat:
Zitat von toro96
psst: Kaufinteressent könnte bei Kenntnis des Gutachtens möglicherweise weniger bis gar kein Interesse am Objekt haben???
Richtig! Sollten aus dem Gutachten heraus sich Negativpunkte ergeben, ist was damals schon nicht in Ordnung gewesen.
Ansonsten kann ein Gutachten nie "verjähren" da es immer den Zeitpunkt der Erstellung dokumentiert.
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