Dies ist eine Diskussion zu Verjährung von Nebenkosten innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| leider wurden für die Jahre 2000-2002 erst im Frühjahr diesen Jahres die Nebenkostenabrechnungn für die Wohnungseigentümer erstellt. Zwei der Eigentümer haben bereits die Wohnung zwischenzeitlich verkauft. Müssen die Eigentümer noch nachzahlen? Wie lange gilt die Verjährung? In welchen Gesetzen kann ich das nachlesen? Danke! M. Becker |
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| Wär´s ein Mietverhältnis, würde § 556 BGB eingreifen - 12-Monats-Frist!! In Ermangelung weiterer Vereinbarungen dürfte hier die regelmäßige Verjährungsfrist v. drei Jahren greifen. Selbst für das Jahr 2000 wäre demnach noch keine Verjährung eingetreten. Der Betrag ist selbstverständlich auch v. den Alteigentümern zu bezahlen - wenn sie nicht eine Vereinbarung mit den Käufern getroffen haben, dass die für die Nebenkosten aufzukommen haben. Aber wer macht denn so was? Gruß, fob |
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