Dies ist eine Diskussion zu Verjährung Nebenkostenabrechnung Wohneigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Verjährung Nebenkostenabrechnung Wohneigentum Im Juli 2006 wurde eine neugebaute Wohnung bezogen und im August 2006 Warmwasser- und Heizungszähler eingebaut. Die erste Nebenkostenabrechnung für den neuen Eigentümer, der selbst in dieser Wohnung lebt, wurde für 2007 erstellt. Im Dezember 2008 erhielt der Eigentümer die Zahlungsaufforderung für die Nebenkosten für August bis Dezember 2006 vom Verkäufer, die dieser für diesen Zeitraum aus eigener Tasche bezahlt hatte. Sind die Ansprüche des Verkäufers verjährt? Gruß, jose |
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| AW: Verjährung Nebenkostenabrechnung Wohneigentum Hallo jose, der Sachverhalt ist noch so unvollständig, dass du keine vernünftigen Antworten bekommen kannst. Es fehlen Angaben darüber, ob es eine bestandskräftige Jahresabrechnung für das Jahr 2006 gibt und warum der Verkäufer der Wohnung das Geld fordert und nicht die von der Eigentümergemeinschaft beauftragte Verwaltung. MfG Wohni |
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| AW: Verjährung Nebenkostenabrechnung Wohneigentum Hallo Wohni, danke für den Hinweis. Für 2006 gibt es nur die Einzelrechnungen des Versorgers von 1.8.06 bis 31.12.06 pro Wohneinheit. Eine Verwaltung wurde erst 2007 eingesetzt. Gruß, jose |
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| AW: Verjährung Nebenkostenabrechnung Wohneigentum Hallo jose, die Verjährung ist ab diesem § nachzulesen: http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html Es ist davon auszugehen, dass die Versorgerrechnungen, die den Zeitraum bis 31.12.2006 umfassen, erst nach dem 01.01.2007 erstellt wurden. Dann denkst du dich vom Rechnungsdatum jetzt erst einmal an das Ende des Jahres 2007 und rechnest von da aus 3 Jahre = Verjährung beginnt mit dem 01.01.2011. Vielleicht kommen dir aber auch noch Fairnessgedanken in den Sinn und du erstattest die verauslagten Beträge einfach und unkompliziert? Und schon ist alles kein Problem mehr. MfG Wohni |
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