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Verjährung bei Notarurkunde

Dies ist eine Diskussion zu Verjährung bei Notarurkunde innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 15.12.2011, 14:10
Boardneuling
 
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Verjährung bei Notarurkunde

Hallo an alle. Ich habe eine Frage. Wenn ein Grundstück gekauft wird und der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht, dann verjährt das ja in 10 Jahren, habe ich mir sagen lassen. Wie ist es aber, wenn im Notarvertrag steht, dass der Käufer sich aus dieser Notarurkunde wegen des Kaufpreises der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Kann die Verkäuferin dann auch noch nach 12 oder 13 Jahren sich den Kaufpreis vollstrecken? Kann auch der Erbe der Verkäuferin die Zwangsvollstreckung betreiben?
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Alt 15.12.2011, 15:04
V.I.P.
 
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AW: Verjährung bei Notarurkunde

Der Betrag ist tituliert. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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