Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Verjährung bei Mängel

Dies ist eine Diskussion zu Verjährung bei Mängel innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 15.10.2009, 00:12
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Verjährung bei Mängel

Hallo,
folgendes Problem.

A kauft 1998 einen ETW. Da es viel Mängel am Gemeinschaftseigentum gibt hält A ein Teil der letzten Rate zurück. Verkäufer B verweigert daher die Eintragung von A im Grundbuch. Die Mängel werden von einem vom Gericht bestellten Gutachter 2003 festgehalten und teilweise bewertet. Beweißsicherungsverfahren und Beschluß (habe keine Ahnung was das bedeutet). B fordert weiter die ausstehenden Zahlung. Die Mängel sind nach B mittlerweile verjährt da auch die Gewährleistungsfrist verstrichen sei.

Fragen.

1. Können festgestellte Mängel verjähren? A denkt das nach der Gewährleistungsfrist keine weiteren Mängel mehr gerügt werden können aber bestandene Mängel müssen doch beseitigt bzw. verrechnet werden.

2. Kann die ausstehende letzte Rate auch verjähren?

3. Wenn A den Grundbuch Eintrag gerichtlich erzwingen will, wie hoch ist dann der möglicher Streitwert? Gesamtkaufpreis 150T€, ausstehende Zahlung 4T€.

4. B hat Insolvenz beantragt und ist zahlungsunfähig. Selbst wenn A Pkt. 3 durchsetzen kann muß A dann die Verfahrenskosten tragen. Die wären dann vielleicht höher als die noch ausstehende Zahlung von 4T€. Macht der gerichtliche Streit überhaupt Sinn?

Danke schon mal für Eure Antworten.

LG Wolle
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Alt 15.10.2009, 00:22
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AW: Verjährung bei Mängel

bei dieser Summe macht dies absolut keinen Sinn!!!!!

Tipp: Handwerkerrechnungen jährlich in die Steuer nehmen.
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Do, ut des
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  #3 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 00:38
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AW: Verjährung bei Mängel

Hallo Mars17,
erst mal danke für die schnelle Antwort.

A soll also an B die 4T€ zahlen? Bedeutet dann aber das ein Bauträger am längeren Hebel sitzt und seine Kunden ganz schön über den Tisch ziehen kann.

Der Tip mit den Handwerkerrechnungen ist ja schön aber die 4T€ sind ja erst mal futsch und dann müssen die Mängel ja auch noch von A getragen werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 01:07
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AW: Verjährung bei Mängel

Zitat:
Zitat von wms2000
Hallo Mars17,
erst mal danke für die schnelle Antwort.

A soll also an B die 4T€ zahlen? Bedeutet dann aber das ein Bauträger am längeren Hebel sitzt und seine Kunden ganz schön über den Tisch ziehen kann.

Der Tip mit den Handwerkerrechnungen ist ja schön aber die 4T€ sind ja erst mal futsch und dann müssen die Mängel ja auch noch von A getragen werden.

Ist der Bauträger Insolvent oder bereits angemeldet?
Name gerne über PN.

Lg.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 09:40
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AW: Verjährung bei Mängel

Der Bauträger hat Insolvenz beantragt. Diese wurde wohl mangels Masse abgelehnt. Der Bauträger wurde als Liquidator eingesetzt, tut aber recht wenig da es ihn nicht stört.
Der Bauträger hat noch 3 'Wohnungen' und Doppelparker im Objekt wo A auch gekauft hat. WHGen sind allerdings im Rohbauzustand da die erforderliche Baugenehmigung fehlt (genehmigte Wohnfläche ist bereits überschritten)

Die WHGen und Doppelparker des Bauträger sind bereits mit Titeln versehen. Der erste Titel gehört wohl der Familie des Bauträgers. Da sei angeblich Geld geflossen.
In Wirklichkeit ist das aber eine Schutzmaßnahme damit niemand an das Eigentum kann. Könnte diesen Punkt mit der 'Insolvenz' bzw. den Umständen als eigenen Threat einstellen.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 11:18
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AW: Verjährung bei Mängel

Hallo,
wäre schön wenn es noch Beiträge zu meiner Anfrage gibt.
A tappt immer noch im Dunkeln.

LG Wolle
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