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Verjährung ?

Dies ist eine Diskussion zu Verjährung ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.04.2010, 10:18
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Verjährung ?

Hallo an Alle,

mal angenommen, Frau L. kaufte sich eine Wohnung im Jahre 2002. Frau L. kapitalisierte die gewährte Eigenheimzulage in ein Darlehen an ihre Bank A.

Mit Vertragsunterzeichnung erteilte Frau L. ihrer Bank A die Einzugsermächtigung zum Einzug der jährlichen Eigenheimzulage (Laufzeit von 2002 bis 2009).

Im Februar 2003 bittet die Bank A Frau L. darum, die Eigenheimzulage für 2002 manuell zu überweisen.

Augrund eines internen Buchungsfehlers bei der Bank A wurde der Zahlungseingang für die Eigenheimzulage 2002 fälschlicherweise dem Buchhungsjahr 2003 zugeordnet, so dass die Bank A im März 2003 bei Frau L. die automatische Abbuchung für die Eigenheimzulage 2003 nicht durchführte. Frau L. fiel dieser Sachverhalt nicht auf, bzw. sie verließ sich auf die Einzugsermächtigung.

Kann die Bank A diesen Betrag nun einfach bei Frau L. abbuchen?
Wer hat hier seine Sorgfaltspflicht verletzt und kann hier die Verfährung evtl. ansetzen?

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 06.04.2010, 12:02
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AW: Verjährung ?

NACHTRAG:

In den folgenden Jahren wurde von Frau L. die Eigenheimzulage immer zum 20. März eines jeden Jahres von der Bank A eingezogen.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.04.2010, 12:43
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AW: Verjährung ?

Zitat:
Zitat von Klara-Horn
Kann die Bank A diesen Betrag nun einfach bei Frau L. abbuchen?
Ja, sie wurde ja nicht entrichtet!
Zitat:
Wer hat hier seine Sorgfaltspflicht verletzt und kann hier die Verfährung evtl. ansetzen?
Schon der Zahlungsverpflichtete. Verjährung ist da nicht!
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  #4 (permalink)  
Alt 06.04.2010, 13:38
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AW: Verjährung ?

Hier noch ein paar Lösungsansätze von mir:

Gem. § 497 Abs. 3 S. 3 BGB ist "die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückerstattung und Zinsen vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an."


Im Klartext: Darlehensraten und Zinsen, mit denen Frau L. in Verzug geraten ist, werden noch nicht verjährt sein, da die 10-jährige Hemmung der Verjährung entgegen stand.

Während der Hemmung ruht die Verjährung, danach läuft sie weiter (Verjährungsfrist: 3 Jahre).


Somit muss Frau L. wohl ein Gespräch mit der Bank A führen, um die fehlende Rate aus 2003 (nachweisbarer Buchhungs-Fehler der Bank) in Minimal-Raten zu begleichen.

Gruß
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  #5 (permalink)  
Alt 06.04.2010, 14:50
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AW: Verjährung ?

Zum Einen könnte die Forderung (kann ich hier nicht prüfen) auch schon nach 3 Jahren (nach Entstehung) verjährt sein.


Ansonsten geht die Forderung natürlich nicht nur deshalb unter, weil die Bank eine Lastschrift fehlerhaft zugeordnet hat.


Sie, die Bank, könnte von Ihnen höchstens auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden wegen höherer Kosten oder Zinsen, die nicht angefallen wären, hätte die Bank ordnungsgemäß abgebucht und verrechnet.
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Alt 07.04.2010, 09:42
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AW: Verjährung ?

Zitat:
Zitat von Clever
Zum Einen könnte die Forderung (kann ich hier nicht prüfen) auch schon nach 3 Jahren (nach Entstehung) verjährt sein.
Guten Morgen,

vielen Dank für Deine Antwort.

Aus welchem Ansatz heraus würde denn die evtl. Verjährung entstehen? Worin besteht die Prüfung?

Gruß Klara-Horn
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  #7 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 10:49
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AW: Verjährung ?

Zitat:
Zitat von schielu
Ja, sie wurde ja nicht entrichtet!
Schon der Zahlungsverpflichtete. Verjährung ist da nicht!

Hallo Schielu,

auf welcher Grundlage beruhen Deine Antworten?

Gruß Klara-Horn
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  #8 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 12:06
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AW: Verjährung ?

Zitat:
Zitat von Klara-Horn
auf welcher Grundlage beruhen Deine Antworten?
Die Bank hat wohl immer auf die älteste Schuld verbucht!
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  #9 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 12:47
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AW: Verjährung ?

Zitat:
Augrund eines internen Buchungsfehlers bei der Bank A wurde der Zahlungseingang für die Eigenheimzulage 2002 fälschlicherweise dem Buchhungsjahr 2003 zugeordnet, so dass die Bank A im März 2003 bei Frau L. die automatische Abbuchung für die Eigenheimzulage 2003 nicht durchführte.
Na, genau das (Anrechnung auf älteste Forderung) scheint hier ja nicht der Fall gewesen zu sein. Erschwehrend kommt wohl hinzu, daß die ausführende Bank gleichzeitig die kapitalgebende (und jetzt fordernde) Bank zu sein scheint nach den Annahmen .... (immer Bank A)

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  #10 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 12:52
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AW: Verjährung ?

Zitat:
Zitat von schielu
Die Bank hat wohl immer auf die älteste Schuld verbucht!

Hm, nicht unbedingt. Denn der Bank A lag der Bescheid über die Eigenheimzulage (Gewährung von 2002-2009) natürlich vor und der 1. Jahreskontoauszug von der Bank A aus 2003 zeigt nur einen Betrag, obwohl Frau L. nach Aufforderung den Beitrag für 2002 (Buchungstext lautete auch auf "Eigenheimzulage 2002") nachträglich manuell überwiesen hat. Es fehlt also definitiv der Beitrag aus 2003, da die automatische Lastschrift bei Frau L. nicht vollzogen wurde.
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