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Vereinigungsantrag - Was passiert mit der Grundschuld?

Dies ist eine Diskussion zu Vereinigungsantrag - Was passiert mit der Grundschuld? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.05.2009, 14:37
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Vereinigungsantrag - Was passiert mit der Grundschuld?

ich habe eine Frage zum Vereinigungsantrag:

Wenn zwei Grundstücke / Immobilien durch einen Vereinigungsantrag zusammengelegt werden: Was passiert dann mit den Grundschulden, die auf den beiden Objekten liegen?

Wenn es sich um zwei verschiedene Banken handelt, für die die Grundschuld eingegtragen ist, wie verhält es sich dann mit dem Rang der Grundschulden?

Welche Voraussetzungen gibt es überhaupt für den Vereinigungsantrag?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2009, 17:34
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AW: Vereinigungsantrag - Was passiert mit der Grundschuld?

Bei Vereinigung passiert mit den Grundschulden nichts - die bleiben an den bisherigen Teilgrundstücken weiter bestehen. Daher gibt es auch kein Rangproblem.

Voraussetzungen: Palandt § 890 Rn. 3: Vorherige rechtliche Selbständigkeit der Grundstücke, gleiche Eigentumsverhältnisse, Vereinigungserklärung in der Form des § 29 GBO, eventuell Zustimmung Drittberechtigter und Grundbucheintrag.
__________________
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