Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vereinbarung der Kostentragung bei Sondernutzungsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Vereinbarung der Kostentragung bei Sondernutzungsrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 01.12.2008, 11:15
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 21
Keine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vereinbarung der Kostentragung bei Sondernutzungsrecht

Hallo,

wie ich mehrfach gelesen habe, ist es sinnvoll bei eingetragenen Sondernutzungsrechten eine Kostenregelung zwischen Eigentümern und Sondernutzungsberechtigtem festzulegen.
Bisher gibt es eine solche Regelung zur Kostentragung nicht, was die WEG jedoch ändern möchte.

Kann eine solche Kostenregelung mit einfacher Stimmenmehrheit von der Eigentümerversammlung beschlossen werden? Oder ist hier eine 3/4tel-Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit nötig?

Wo bekommt man eine Mustervorlage für eine solche Kostenregelung? Oder ist es empfehlenswert eine derartige Regelung von einem Juristen (Anwalt) aufsetzen zu lassen?

Grüße
koltesp
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2008, 12:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Vereinbarung der Kostentragung bei Sondernutzungsrecht

Zitat:
Zitat von koltesp
Kann eine solche Kostenregelung mit einfacher Stimmenmehrheit von der Eigentümerversammlung beschlossen werden? Oder ist hier eine 3/4tel-Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit nötig?
Ist einem Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung das Sondernutzungsrecht unentgeltlich eingeräumt worden, kann dies nicht nachträglich durch einen Mehrheitsbeschluss mit der Begründung geändert werden, dass der Eigentümer zur Entrichtung des Nutzungsentgelts verpflichtet wäre. Es bedarf hierfür einer entsprechenden Vereinbarung der Wohnungseigentümer.

Zitat:
Wo bekommt man eine Mustervorlage für eine solche Kostenregelung? Oder ist es empfehlenswert eine derartige Regelung von einem Juristen (Anwalt) aufsetzen zu lassen?
Das bedarf keiner besonderen Form und kann frei formuliert werden!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2008, 21:53
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 21
Keine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, koltesp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vereinbarung der Kostentragung bei Sondernutzungsrecht

Es geht eigentlich nicht um ein Nutzungsentgelt für die Sondernutzungsfläche, sondern um Bewirtschaftungskosten und Kosten, die ursächlich dadurch herrühren, dass der Sondernutzungsberechtigte bauliche Veränderungen auf der Sondernutzungsfläche vorgenommen hat, ohne einen Beschluss durch die WEG-Versammlung. Die WEG hat diese Veränderungen in der Vergangenheit geduldet (nicht erlaubt).
Alternativ könnte die WEG von dem Sondernutzungsberechtigten verlangen, alle von Ihm vorgenommenen Veränderungen auf eigene Kosten rückgängig zu machen.

Muss diese Vereinbarung ins Grundbuch eingetragen werden, wegen Wirksamkeit gegenüber Rechtsnachfolgern? Dann müsste sowieso ein Notar hinzugezogen werden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 02.12.2008, 10:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Vereinbarung der Kostentragung bei Sondernutzungsrecht

Worum geht es denn genau? Wer hat was getan und wer will nun was von wem? So ist es etwas zu ungenau!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kostentragung Klagerücknahme Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 24.02.2009 15:58
Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Immobilienrecht 01.08.2008 17:14
2er WEG Sondernutzungsrecht Terrasse Immobilienrecht 08.05.2008 14:27
Zwangsentzug von Sondernutzungsrecht Immobilienrecht 12.04.2006 20:02
Sondernutzungsrecht KFZ-Stellplatz Immobilienrecht 13.02.2006 07:55





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN