Dies ist eine Diskussion zu verdeckter mangel bei hauskauf? - was tun innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Haus wurde gekauft, Vertrag geschlossen - Anzahlung geleistet. Nun wurde vom Vorbesitzer ein Gutachten ausgehändigt, welches belegt, dass Wände feucht und verschimmelt sind. Angeblich wußte der Vorbesitzer nichts davon und hat diese Gutachten beim "Enttrüppeln" der Sachen vom Vorvorbesitzer gefunden. Jetzt stellt sich die Frage, was tun?? Wie sollte man vorgehen?? Kosten für eine "Trockenlegung" des Hauses sind mit Sicherheit enorm. Wie sieht es rechtlich aus? Ist es möglich die Kosten hierfür vom kaufpreis einzubehalten? Vorbesitzer behauptet, von alldem nichts gewußt zu haben und das Gutachten nur durch Zufall gefunden zu haben. Wäre für Antwort sehr dankbar. |
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| AW: verdeckter mangel bei hauskauf? - was tun An und für sich ist ein Hauskauf bis auf wenige Abweichungen auch nicht anders als jeder andere Kaufvertrag auch. Offensichtlich handelt es sich bei dem Zustand des Hauses um einen Sachmangel, also hat der Käufer die Gewährleistungsrechte Minderung, Rücktritt, Nachbesserung. Lt. Sachverhalt will der Käufer hier eine Minderung oder eine Nachbesserung. Eine Nachbesserung kann der Verkäufer verweigern. Bleibt also noch die Minderung. Diese wäre hier grundsätzlich möglich. Jedoch ist diese bei Grundstückskaufverträgen ausschließbar. Der Sachverhalt hält insofern aber keine Angaben, also wäre die Minderung möglich. Wertmäßig ist die Minderung in dem Verhältnis anzusetzen, wie der objektive Wert im Verhältnis zum Kaufpreis ohne Sachmangel steht. Die Frage ist, ob dieser Mangel überhaupt behebbar ist und es insofern schlau (nicht juristisch möglich) ist, in ein derartiges Haus zu ziehen. lg aus würzburg |
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| AW: verdeckter mangel bei hauskauf? - was tun Gewährleistungsrechte werden beim Verkauf gebrauchter Häuser üblicherweise per notariellem Kaufvertrag ausgeschlossen. Die Geschichte ist etwas merkwürdig - der "Vorbesitzer" weist auf Mängel hin, die er nicht kannte? Wie lange hat er in dem Haus gewohnt? Hat der Käufer die feuchten Wände nicht gesehen?
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: verdeckter mangel bei hauskauf? - was tun darauf wollte ich hinaus. manchmal gibt es ja doch noch einen fall ohne ausschluss. etwa bei einem unaufmerksamen notar. man müsste dann vielleicht mal gucken, ob vielleicht in dem kaufvertrag des verkäufers mit dem vorherigen eigentümer schon solche mängel drin standen. dann würde es sich in jedem um arglistig verschwiegene mängel iSd § 444 handeln und ein haftungsauschluss wäre unwirksam. klingt aber schon etwas seltsam... |
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