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Verbot des Kanalanschlusses?

Dies ist eine Diskussion zu Verbot des Kanalanschlusses? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 11:46
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Verbot des Kanalanschlusses?

Hallo,
ich brauche dringend eine Auskunft. Angenommen In 2,5 Wochen willeine Familie in ihr neues Haus ziehen. Sie müssten eine Schmutzwasserpumpe incl. Druckleitung an einen Kanal auf dem Grundstück ihrer Schwiegereltern anschließen. Dieser Kanal wurde vor ca. 5 Jahren neu gebaut und 2 weitere Nachbarn wären daran angeschlossen. Kosten damals ca. 2800,-€. Sie hätten von ihrer Gemeinde die schriftliche Genehmigung für den Anschluss und eine eingetragenen Dienstbarkeit ihrer Schwiegereltern. Nun würde eine Nachbarin Schwierigkeiten machen und wollte sie nicht an den Kanal lassen wenn sie ihr nicht 680,-€ zahlen. Dürfte sie das? Könnte sie dafür Geld verlangen? Sie müssten doch einziehen und hätten ab 01.10. keine Wohnung mehr.
Vielen Dank

Geändert von odi2010 (07.09.2010 um 12:20 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 11:58
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AW: Verbot des Kanalanschlusses?

Wie oft möchtest Du den Beitrag noch einstellen? Doppelposting wird hier nicht gerne gesehen. Bitte lösch drei von deinen vier Beiträgen und ändere deinen finalen Beitrag entsprechend den Forenregeln ab. Wir diskutieren hier nur fiktive Fälle
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 12:09
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AW: Verbot des Kanalanschlusses?

Sorry bin neu hier! Besser?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 12:15
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AW: Verbot des Kanalanschlusses?

Nein. Die Beiträge dürfen nicht real geschrieben sein, sprich, kein Ich-Bezug. In den Forenregeln, die Du bei jedem Beitrag den Du schreibst, bestätigst, kannst Du dir Beispiele anschauen....
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  #5 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 12:20
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AW: Verbot des Kanalanschlusses?

Nun aber!
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  #6 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 12:24
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AW: Verbot des Kanalanschlusses?

Jepp - jetzt noch ein bisschen Geduld und Du bekommst ganz bestimmt ein paar hilfreiche Antworten
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  #7 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 12:28
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AW: Verbot des Kanalanschlusses?

ok,danke für die Hilfe!!!
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Alt 07.09.2010, 13:18
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AW: Verbot des Kanalanschlusses?

Das sollte beim zuständigen Tiefbauamt abgeklärt werden. So pauschal ist das nicht zu beantworten!
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Alt 07.09.2010, 14:54
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AW: Verbot des Kanalanschlusses?

Angenommen dies wäre geklärt und von dieser Seite absolut in Ordung. Es würde sich nur noch um eine rein privat rechtliche sache handeln. Wie sähe es denn dann aus?
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  #10 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 15:13
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Was wurde denn damals (schriftlich) zwischen den Nachbarn vereinbart bzw. worauf bezieht sich die Nachbarin?
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