Dies ist eine Diskussion zu Verbindlichkeit im Expose innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Verbindlichkeit im Expose Wie verhält es sich, wenn man ein Haus kaufen möchte und sich herausstellt, dass die Angaben im Expose (z.B. Ausbaumöglichkeit des Daches oder Ausbaumöglichkeit einer Scheune aufgrund baulicher oder denkmalschützerischer Einschränkungen) in der dort beschriebenen Weise nicht zutrefffen. Ist ein Expose nicht auch eine Art Vorvertrag an den ich mich als Käufer (beim Zusatndekommen des Geschäftes also Courtage bezahlen) zu halten habe und andererseit auch der Makler garantieren muß, dass das beschriebene zutrifft ?? Gibt es eine Strategie falls der Verkäufer sich weigert, den Preis um die Kosten der Mängel zu senken oder beseitigen zu lassen zumal die Mängel ihm nachweislich bekannt waren, jedoch verschwiegen waren ? Für Meinungen zum Thema wäre ich dankbar, MST |
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