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Unterschriftenbeglaubigung Löschungsantrag

Dies ist eine Diskussion zu Unterschriftenbeglaubigung Löschungsantrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 20:48
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Unterschriftenbeglaubigung Löschungsantrag

Hallo,

nach der Rückzahlung eines Baudarlehens erhält man ja in aller Regel eine Löschungsbewilligung der Bank /des Darlehensgebers.
Um die Eintragung im Grundbuch löschen zu lassen ist zudem ein öffentlich beglaubigter Löschungsantrag notwendig. Welcher Gebührenfaktor ist für die reine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar zu zahlen, wenn der Löschungsantrag durch den Grundstückseigentümer entworfen wurde? Verdoppelt sich die Gebühr, wenn beide Grundstückseigentümer unterschreiben (müssen)?
Wird hier gem. §45 KostO (Unterschriftenbeglaubigung)1/4 der Gebühr fällig, oder ist §38 Nr.5 (Beurkundung des Antrags auf Eintragung oder Löschung im Grundbuch) mit 1/2 der Gebühr anzuwenden?
Sämtliche Grundbuch/Notarkostenrechner, die ich im Netz finden kann, gehen bei selbst erstelltem Antrag von 1/4 der Gebühr aus.

Danke

Gelo
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  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 22:20
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AW: Unterschriftenbeglaubigung Löschungsantrag

Zitat:
Zitat von Gelo Beitrag anzeigen
Welcher Gebührenfaktor ist für die reine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar zu zahlen, wenn der Löschungsantrag durch den Grundstückseigentümer entworfen wurde?
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/kosto/__45.html
Zitat:
Verdoppelt sich die Gebühr, wenn beide Grundstückseigentümer unterschreiben (müssen)?
Nein, sofern alle Eigentümer in einem Termin beim Notar unterschreiben, ansonsten fällt für jede Beglaubigung die obige Gebühr an.
Zitat:
Sämtliche Grundbuch/Notarkostenrechner, die ich im Netz finden kann, gehen bei selbst erstelltem Antrag von 1/4 der Gebühr aus.
Das ist auch richtig.
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