Dies ist eine Diskussion zu Unterschriftenbeglaubigung Löschungsantrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Unterschriftenbeglaubigung Löschungsantrag nach der Rückzahlung eines Baudarlehens erhält man ja in aller Regel eine Löschungsbewilligung der Bank /des Darlehensgebers. Um die Eintragung im Grundbuch löschen zu lassen ist zudem ein öffentlich beglaubigter Löschungsantrag notwendig. Welcher Gebührenfaktor ist für die reine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar zu zahlen, wenn der Löschungsantrag durch den Grundstückseigentümer entworfen wurde? Verdoppelt sich die Gebühr, wenn beide Grundstückseigentümer unterschreiben (müssen)? Wird hier gem. §45 KostO (Unterschriftenbeglaubigung)1/4 der Gebühr fällig, oder ist §38 Nr.5 (Beurkundung des Antrags auf Eintragung oder Löschung im Grundbuch) mit 1/2 der Gebühr anzuwenden? Sämtliche Grundbuch/Notarkostenrechner, die ich im Netz finden kann, gehen bei selbst erstelltem Antrag von 1/4 der Gebühr aus. Danke Gelo |
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| AW: Unterschriftenbeglaubigung Löschungsantrag Zitat:
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