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Unterschriften auf dem ETV-Protokoll

Dies ist eine Diskussion zu Unterschriften auf dem ETV-Protokoll innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 07.02.2010, 16:59
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Unterschriften auf dem ETV-Protokoll

Hallo zusammen,

muß der Beiratsvorsitzende das Protokoll gemeinsam mit einem Eigentümer unterzeichen, der kein Beriratsangehöriger ist oder kann der Vorsitzende das Protokoll mit seinem stellv. Beiratsvorsitzenden unterschreiben?

Danke für die Infos!
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 17:09
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AW: Unterschriften auf dem ETV-Protokoll

Der stellvertr. Beiratsvorsitzende ist doch auch Eigentümer?

Wenn ja, ist die Anforderung doch erfüllt.

MfG
Wohni
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 17:13
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AW: Unterschriften auf dem ETV-Protokoll

Klar ist der Stellvertreter auch Eigentümer. Mein Hintergedanke war der mögliche Vorwurf der Klüngelei
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 10:45
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AW: Unterschriften auf dem ETV-Protokoll

Die Anfertigung des Protokolls obliegt regelmäßig dem Versammlungsleiter und somit grundsätzlich dem Verwalter. Dieser und soweit ein Verwaltungsbeirat vorhanden ist, dessen Vorsitzender oder sein Vertreter, müssen das Protokoll unterschreiben. Die Unterschriften beweisen jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit der Protokoll sondern nur Urheberschaft. Es handelt sich insoweit um eine so genannte Privaturkunde iSv. § 416 ZPO.
Die Wohnungseigentümer können jedoch per Mehrheitsbeschluss eine andere Person mit dieser Aufgabe betrauen. Lediglich die Unterschrift des Versammlungsleiters ist gesetzlich vorgeschrieben.
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