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Unterlassene Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Dies ist eine Diskussion zu Unterlassene Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 14.03.2009, 10:35
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Unterlassene Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Hallo Leute!

In einer DG-Wohnung (ETW, Erstellung 1997) gibt es starke Zuglufterscheinungen aus Wandöffnungen (Steckdosen, Spülkasten) und werden der Hausverwaltung gemeldet. Der Verwalter prüft den Zustand des Daches und beauftragt einen Dachdecker zur Reparatur, Auftragswert ca. € 6000.- Der Auftrag wird vom Beirat zusammengestrichen auf ca. € 900.- und beseitigt nicht die Zugluft.
Wahrscheinlich ist das gesamte Dach der Anlage ( ca. 9 DG-Wohnungen) betroffen und es gibt bereits diverse, bisher "geheim gehaltene" Gutachten mit unterschiedlichen Befunden (Dach i. O., nicht i.O.).
Wie stehen die Chancen bei einer Klage gegen die Gemeinschaft wg. unterlassener Instandhaltung des Gemeinschaftseigentum? Und wie vermeidet man, dass das Verfahren in einen Gutachterwettbewerb mündet, dessen Kosten dann höher sind als die einer Reparatur?

Danke für eure Überlegungen

Herbertmichael
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Alt 14.03.2009, 13:26
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AW: Unterlassene Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Zitat:
Zitat von HerbertMichael
Der Auftrag wird vom Beirat zusammengestrichen auf ca. € 900.- und beseitigt nicht die Zugluft.
Mal grundsätzlich: hier überschreitet der Beirat gewaltig seine Kompetenz und greift rechtswidrig in die Hausverwaltung ein! Es sollte tunslichst dazu die Eigentümerversammlung dazu befragt werden, die einzig und alleine die Beschlusskompetenz hat!
Selbstverständlich kann der betroffene Eigentümer die Gemeinschaft verklagen. Die Entscheidung liegt dann beim Gericht welches sich, bei einer Entscheidung, nach dem von ihm in Auftrag gegebene Urteil richten wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 05:43
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AW: Unterlassene Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Hallo,
Der Beirat beruft sich auf Beschlüsser der ET-Gemeinschaft, nach denen Dachrepararturen betragsmäßig begrenzt sind. Die Idee mit dem vom Gericht beauftragten Gutachten finde ich gut, daran hatte ich nicht gedacht. Danke und mal sehen ...
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