Dies ist eine Diskussion zu Unterlassene Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Unterlassene Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums In einer DG-Wohnung (ETW, Erstellung 1997) gibt es starke Zuglufterscheinungen aus Wandöffnungen (Steckdosen, Spülkasten) und werden der Hausverwaltung gemeldet. Der Verwalter prüft den Zustand des Daches und beauftragt einen Dachdecker zur Reparatur, Auftragswert ca. 6000.- Der Auftrag wird vom Beirat zusammengestrichen auf ca. 900.- und beseitigt nicht die Zugluft. Wahrscheinlich ist das gesamte Dach der Anlage ( ca. 9 DG-Wohnungen) betroffen und es gibt bereits diverse, bisher "geheim gehaltene" Gutachten mit unterschiedlichen Befunden (Dach i. O., nicht i.O.). Wie stehen die Chancen bei einer Klage gegen die Gemeinschaft wg. unterlassener Instandhaltung des Gemeinschaftseigentum? Und wie vermeidet man, dass das Verfahren in einen Gutachterwettbewerb mündet, dessen Kosten dann höher sind als die einer Reparatur? Danke für eure Überlegungen Herbertmichael |
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| AW: Unterlassene Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums Zitat:
Selbstverständlich kann der betroffene Eigentümer die Gemeinschaft verklagen. Die Entscheidung liegt dann beim Gericht welches sich, bei einer Entscheidung, nach dem von ihm in Auftrag gegebene Urteil richten wird. |
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| AW: Unterlassene Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums Hallo, Der Beirat beruft sich auf Beschlüsser der ET-Gemeinschaft, nach denen Dachrepararturen betragsmäßig begrenzt sind. Die Idee mit dem vom Gericht beauftragten Gutachten finde ich gut, daran hatte ich nicht gedacht. Danke und mal sehen ... |
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