Dies ist eine Diskussion zu Unklare Verhältnisse zwischen Wohnungseigentümern innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Unklare Verhältnisse zwischen Wohnungseigentümern ich habe seit kurzem Probleme mit einem anderen Eigentümer unseres Hauses bzgl. der Nutzung der Gemeinschaftsräume. Wir wohnen in einem 2-Familienhaus. Hinzu kommt eine Dachgeschosswohnung, die auch uns gehört. Also gehören uns eigentlich 2 Wohnungen in dem Haus. Neben unseren Nachbarn (B), die die Wohnung unter uns besitzen, haben wir einen ausgebauten Keller, in dem sich eine WG befindet. Diese Wohnung gehört noch als einzige dem ursprünglichen Eigentümer (C), der diese an Studenten vermietet. Ebenso befinden sich im Keller ein Waschraum, ein Heizungsraum und 2 Abstellräume, von denen eins uns und das andere den Eigentümern unter uns gehört. Nun zur Frage: Wir haben im Keller 2 Waschmaschinen stehen. Eine von uns und eine von den 2.Eigentümern (B). Es gibt auch nur zwei Anschlüsse. Die Bewohner der WG hatten bis jetzt keine Waschmaschine dort stehen. Nun haben sie eine reingestellt, konnten diese aber nicht anschließen, da nur 2 Anschlüsse. Der Vermieter der WG (C) ist rübergekommen (er wohnt nicht im Haus) und hat das Problem gelöst, indem er unseren Anschluss ausgesteckt hat und den von der dritten Waschmaschine reingesteckt. Dies ist nun öfters vorgekommen. Meine Frage: Wem gehört dieser Gemeinschaftsraum? Haben die Mieter der WG dort überhaupt mitzureden? Wie sieht es eigentlich damit aus, dass vor der WG im ebenso als Gemeinschaftsraum gekennzeichenten Flur eine Garderobe und ein Schuhregal der Mieter angebracht wurden? Ich bitte um schnelle Antwort. Entschuldigung dass es soviel geworden ist |
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| AW: Unklare Verhältnisse zwischen Wohnungseigentümern Gemäß Forenregeln dürfen persönliche (Ich/Wir-) Fragen leider nicht beantwortet werden! |
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| AW: Unklare Verhältnisse zwischen Wohnungseigentümern Wenn ich das richtig herauslese, dann ist es kein 2-Familien-Haus, sondern eines mit 4 Wohnungen. Stellt sich zuerst die Frage, ob die Wohnungen im Dachgeschoss und im Keller überhaupt offiziell als Wohnungen zählen und in der Teilungsvereinbarung auftauchen. Erfüllen diese Wohnungen überhaupt die Voraussetzungen für Wohnraum (z.B. Raumhöhe und Lichteinfall im Keller)? Wie ist die Nutzung der gemeinschaftlichen Räume geregelt? |
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| AW: Unklare Verhältnisse zwischen Wohnungseigentümern Kennt nieselpriem die Forenregeln nicht? |
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