Dies ist eine Diskussion zu Unerlaubtes betreten des Grundstückes und Plünderung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kann der Besitzer etwas dagegen unternehmen bzw. hat er eine reelle Chance, obwohl er selbst nie Zeuge zur Tatzeit war? Gibt es ein Strafmaß bzw. konkretes Gesetz das der Besitzer zur Abschreckung in Schriftform beispielsweise an einen Baum heften kann? |
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| AW: Unerlaubtes betreten des Grundstückes und Plünderung Wer das Grundstück eines anderen ohne dessen Zustimmung oder gar gegen dessen Willen betritt Hausfriedensbruch. Wenn er den Baum aberntet ist das Diebstahl! Der selbst betroffene kann nicht Zeuge sein. |
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| AW: Unerlaubtes betreten des Grundstückes und Plünderung kenne so einen ähnlichen Fall. Auch hier wird angenommen, dass der Nachbar das Obst geklaut hat. Er wurde mehrfach beobachtet (Zeugen), dass er das fremde Grundstück betreten hat. Leider hat aber niemand in die eimer geschaut, mit welchen er von dem Grundstück kam. Waren diese voll und hat er somit geklaut? Oder waren diese leer und er hat nur seinen privaten Müll auf dem Grundstück entsorgt. Anzeige wurde im konkreten Fall gestellt. Verfahren läuft noch. |
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| AW: Unerlaubtes betreten des Grundstückes und Plünderung Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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