Dies ist eine Diskussion zu Umzugsgebühr innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Umzugsgebühr Angenommen man kauft in einem Hochhaus eine Wohnung, dessen Verwaltung auswärts ihren Sitz hat. Nach einiger Zeit beschließt diese Person den Verkauf dieser Wohnung, und die Verwaltung erhebt eine Umzugsgebühr. Meine Frage ist: Ist es üblich bzw. legal, diese Umzugsgebühr von über 50 Euro zu erheben? Würde die Hausverwaltung dagegen angehen, würde man sich weigern, diese zu entrichten? Vielen Dank, Milena. |
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| AW: Umzugsgebühr Das kann sie m.E. nur wenn ein entsprechender Beschluss vorliegt. Ich würde die mal fragen auf welcher Grundlage die sie erhebt. Üblich ist das nicht! |
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| AW: Umzugsgebühr Vielen Dank für Ihre Antwort. Diese besagte Verwaltung rechtfertigt die Umzugsgebühr mit folgendem Satz: "...wir gehen von Ihrem Einverständnis aus, und buchen eine Umzugsgebühr von 51 Euro von Ihrem Konto ab...". So in etwa. Das bedeutet eigentlich, daß wohl überhaupt keine Beschlüsse feststehen, und diese Gebühr irgendwo in der Schwebe steht, wenn ich das richtig verstehe? |
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| AW: Umzugsgebühr Dem Einveständnis ist zu widersprechen und eine evtl Abbuchung tzuzrückzufordern! Die Frage nach der Grundlage bleibt bestehen! Es gibt auch keinen Grund solche Gebühren zu erheben. Die dabei anfallenden Arbeiten gehören zu einer ordnungsgem. Verwaltung! |
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| Ich habe jetzt nochmal genau nachgelesen. diese besagte hausverwaltung erlaubt sich, die umzugsgebühr aufgrund eines beschlusses bei einer eigentümerversammlung zu berechnen. ist dies eine grundlage, die rechtskräftig ist, oder darf man hier widersprechen? muß wohl vor meiner zeit gewesen sein,oder ich erinnere mich nicht daran. |
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| AW: Umzugsgebühr Es wird in persönliche Fragestellung abgeglitten und es darf deshalb nicht (mehr) geantwortet werden! |
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| AW: Umzugsgebühr Verzeihung,ich hatte mich tatsächlich falsch ausgedrückt. wäre es eine gundlage, wenn in einer eigentümerversammlung eine erhebung von umzugsgebühren beschlossen worden wäre? müßte diese in diesem fall bezahlt werden? |
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| AW: Umzugsgebühr Ja! Der Beschluss macht die Erhebung rechtmäßig! |
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