Dies ist eine Diskussion zu Umwandlung von Zwangsicherungshypothek in Eigentümergrundschuld innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Umwandlung von Zwangsicherungshypothek in Eigentümergrundschuld Am Vertragszeitpunkt sind im GB noch 3 ZwaSiHyp eingetragen,deren Löschungsbewilligungen vorliegen(Forderungen wurden vom Gerichtsvollzieher nach Eintragung der ZwaSiHyp beigetrieben) Der Vertrag wurde durch einen Notar beurkundet.Es wurde sofort eine Auflassungsvormerkung(AV) für den Dg veranlasst. Aus verschiedenen Gründen dauert die tatsächliche Eintragung,des neuen Eigentümers nach Kaufangebotsannahme weil dass Darlehn nicht wie vereinbart zurückgezahlt wurde,ins GB(aus beruflichen Gründen fehlt die Einnahme von Geld,für die Bezahlung der Grunderwerbssteuer ua.) Nun hat ein Gläubiger der die Löschung seiner ZwaSihyp schon bewilligt hat eine erneute Forderung mit Titel gegen den früheren Eigentümer(der noch im GB eingetragen ist).Da er darum weiss,dass die Forderungen der 3 ZwaSiHyp beglichen wurden und noch sein Schuldner im GB eingetragen ist,lässt er durch Nachweis der beglichenen Zwasihyp`s,diese in eine Eigentümergrundschuld umwandeln und pfändet diese sofort. Er wartet nun auf einen Zwangsversteigerungstermin. Nun begleicht der Dg seine Gr.erwerb.st und will sich mit allen nötigen Unterlagen als rechtmäßiger Eigentümer eintragen lassen und erfährt von den neuen nach seiner AV eingetragenen Egrundschuld die seiner Meinung nach zu Unrecht gepfändet wurde,weil sie als beglichene ZwaSiHyp in eine verdeckte Eigentümergrundschuld übergegangen sei,die aber mit dem Zeitpunkt des Vertrages in sein Eigentum übergegangen sei(auch wenn noch nicht beim GBA die Löbewillg.eingereicht worden sei)? Ich denke,dass mit dem Nachweiss der beglichenen ZwaSiHyp,die Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld rechtens war,auch die Pfändung durch den Gläubiger und die damit beantragte Zwangsversteigerung,weil ja momentan noch der ursprüngliche Eigentümer eingetragen ist,gegen den ja die erneuten 2 Forderungen bestehen? Der Einwand des neuen Eigentümer,dass die Pfändungen unrichtig waren,weil er seit AV und nach Eintrag im GB,seit AV als Eigentümer anzusehen ist,der auch mit Erwerb die verdeckten Eigentümergrundschulden(bezahlten ZwaSiHyp)als Eigentum mit übernommen hätte,und die durch Titel nachgewiesenen Forderungen gegen den vorbesitzer ihn nicht beträfen.Er fordert die Grundbuchberichtigung für die zeit zwischen AV und rechtmässigem Eintrag?Was meint ihr?Er meint die ZwaSiHyp`s wären streng akzessorisch zu betrachten,weil an die Forderung gebunden,beglichen waren,sich in verdeckte EGSchuld umgewandelt hätte(automatisch)und in sein Eigentum übergegangen sei? Helft mir mal bitte,ist das Grundbuch zu berichtigen? |
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