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Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum durch Tausch

Dies ist eine Diskussion zu Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum durch Tausch innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2007, 14:10
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Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum durch Tausch

Hallo,

angenommen in einer Wohnanlage, die aus Doppelhaushälften besteht gibt es gemeinschaftliche kleine Grünflächen. Will nun ein Eigentümer seinen Hausteil durch einen Anbau erweitern und ca. 2,5 m² der gemeinschaftlichen Fläche bebauen (dies würde seinem ideellen Anteil entsprechen), so stellt sich die Frage, was grundbuchlich zu tun ist.

Wäre es möglich durch schriftliche Zustimmung der Miteigentümer die Rechte und Pflichten aus den Anteilen zu tauschen? Also: die einen verzichten auf ihre Rechte und Pflichten aus den 2,5 m², die anderen auf ihre aus den rund 20 m².

Ist die Änderung des Grundbuches bzw. der Teilungserklärung zwingend oder reicht das Protokoll der WEG-Versammlung?

Wenn ein Notar eingeschaltet werden müßte, müßten dann Verträge (evtl. Kaufverträge) mit sämtlichen Miteigentümern geschlossen werden und mit welchen Kosten ist durch notarliche Änderung der Teilungserklärung zu rechnen?

Vielen Dank für die Antworten

Angela
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2007, 16:37
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AW: Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum durch Tausch

Hier muss die Teilungserklärung geändert werden. Das muss notariell gemacht werden und alle Eigentümer müssen beim Notar erscheinen und unterschreiben. U.U. müssen alle im Grundbuch eingetragenen Gläubiger zustimmen.
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