Dies ist eine Diskussion zu Umgehen der Maklerprovision innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Umgehen der Maklerprovision (K1 / K2 Käufer 1 + 2 / VK = Verkäufer / M = Makler) nehmen wir mal an K1 hat über das Internet bei einem Makler eine Immobilie gefunden, das Exposé angefordert und einen Besichtigungstermin zusammen mit K2, M und VK durchgeführt. M erkundigt sich 2 Wochen später bei K1 und K1 lehnt ab. Da M seit 2 Jahren keinen Erfolg hatte die Immobilie zu veräußern, kündigt VK den Maklervertrag und bekommt eine Liste aller Interessenten, u. a. auch K1 mit der Info, dass wenn er an einen diesen Interessenten verkauft auch die Provision schuldet. VK tritt dann an K1 heran und unterbreitet privates Kaufangebot mit besserem Preis, welches fürm K1 lukrativ ist, weist aber darauf hin, dass weiterhin eine Provision an M zu zahlen ist. Nun will sich K1 mit M auf eine geringere Provision einigen. Sollte dies fehlschlagen besteht ja die Möglichkeit, dass K2 (andere Adresse/Name/Wohnort) von privat kauft, das Darlehen etc. aber gemeinsam abgewickelt wird. K2 steht nicht auf der Liste des Maklers. Ist das juristisch ok, oder kann das zu Problemen führen? |
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| AW: Umgehen der Maklerprovision nein, das ist es nicht. das ist betrug und wird mit freiheitsstrafe bis 5 jahren bestraft § 263 stgb. |
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| AW: Umgehen der Maklerprovision Gibt es denn eine Frist, nach der provisionsfrei gekauft werden kann oder besteht nur die Möglichkeit einer Einigung? |
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| AW: Umgehen der Maklerprovision ich gehe davon aus, dass der anspruch erst nach 30 jahren verjährt. (beschwören kann ich das jetzt aber nicht.) |
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| AW: Umgehen der Maklerprovision Auch wenn K 2 kauft, wird die Provision fällig! Wie groß ist denn der Preisunterschied zwischen Maklerangebot und neuem Angebot?
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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