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Übertragung von lebenslangem Wohnrecht

Dies ist eine Diskussion zu Übertragung von lebenslangem Wohnrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 08.12.2007, 15:59
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Übertragung von lebenslangem Wohnrecht

Wer kann mir zu diesem Thema etwas sagen?



Eine Frau lebt in dem Haus ihrer Großeltern, das Haus wurde vor etwa 12 Jahren an deren Vater per Schenkung weiter gegebe, unter der Prämise das die Großeltern hier ihr lebenslanges Wohnrecht haben.

Die Großmutter ist verstorben und der Grovater lebt in einem Altersheim.

Vor zwei Jahren ist die Frau in die Wohnug des Großvaters gezogen und hat alles komplett renoviert.

Der Großvater hat damals ein Schreiben aufgesetzt , in dem er aufzeigt das die Frau in dieser Wohnung wohnen könnte und er auf Miete von ihr verzichtet.

Der Vater hat allerdings Miete von ihr verlangt von 500,- Euro im Monat..um der Friede wille hat sie das ihrem Großvater nie erzählt, aber der Vater verlangt jetzt über 600,- Euro von der Frau, oder aber sie solle ausziehen.

Ich würde gerne wissen, wie die Rechtslage ist , und ob ein lebenlanges Wohnrecht übertragbar ist?

Geändert von linsche33 (09.12.2007 um 11:37 Uhr).
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Alt 08.12.2007, 21:07
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AW: Übertragung von lebenslangem Wohnrecht

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