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Übertragung oder Schenkung eines Grundstückes vor dem Weiterverkauf?

Dies ist eine Diskussion zu Übertragung oder Schenkung eines Grundstückes vor dem Weiterverkauf? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2008, 19:05
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Übertragung oder Schenkung eines Grundstückes vor dem Weiterverkauf?

Folgender Fall: Zwei Geschwister erben von ihrer Mutter ein Grundstück in Berlin, die beiden leben in Düsseldorf. Als jetziger Besitzer ist noch die verstorbene Mutter der beiden eingetragen. Beide beschließen, das Grundstück dem Sohn der einen Erbin zu schenken. . Der möchte das Grundstück auf jeden Fall nicht behalten, sondern weiterverkaufen.

Ausserdem befindet sich auf dem Grundstück noch eine Art Gartenhaus, welches von der verstorbenen Mieterin bewohnt wurde. Die Dame hat keine Erben hinterlassen, wie regelt man den Abriss/Ausräumung des Hauses?Wie ist die beste Vorgehensweise?

Muß das Grundstück in Düsseldorf auf den Sohn übertragen werden, und wie regelt man am besten einen Grundstücksverkauf, bei dem das besagte Grundstück nicht gerade "um die Ecke ist"?
Wie kann man den genauen Wert des Grundstücks herausfinden? Was kostet das alles?

Vielen Dank und Grüße von

Seraleona
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  #2 (permalink)  
Alt 18.05.2008, 19:37
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AW: Übertragung oder Schenkung eines Grundstückes vor dem Weiterverkauf?

Zitat:
Zitat von Seraleona
Folgender Fall: Zwei Geschwister erben von ihrer Mutter ein Grundstück in Berlin, die beiden leben in Düsseldorf. Als jetziger Besitzer ist noch die verstorbene Mutter der beiden eingetragen. Beide beschließen, das Grundstück dem Sohn der einen Erbin zu schenken. . Der möchte das Grundstück auf jeden Fall nicht behalten, sondern weiterverkaufen.

Ausserdem befindet sich auf dem Grundstück noch eine Art Gartenhaus, welches von der verstorbenen Mieterin bewohnt wurde. Die Dame hat keine Erben hinterlassen, wie regelt man den Abriss/Ausräumung des Hauses?Wie ist die beste Vorgehensweise?
Das "darf" man dann selbst übernehmen.

Zitat:
Muß das Grundstück in Düsseldorf auf den Sohn übertragen werden
Ja, der Sohn muss im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Die Grundbuchberichtigung auf die Erben der eingetragenen Eigentümerin kann dabei unterbleiben.

Zitat:
...wie regelt man einen Grundstücksverkauf, bei dem das besagte Grundstück nicht gerade "um die Ecke ist"?
Der Kaufvertrag kann bei einem Notar am Wohnort der Beteiligten beurkundet werden.
Zitat:
Wie kann man den genauen Wert des Grundstücks herausfinden?
Man könnte beim Gutachterausschuss der Gemeinde/Stadt oder bei der Immobilienabteilung einer ortsansässigen Bank nachfragen.

Zitat:
Was kostet das alles?
Die Notar- und Grundbuchkosten werden nach der Kostenordnung (Gebührentabelle im Anhang) berechnet.
Vielen Dank und Grüße von
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