Dies ist eine Diskussion zu Übertragung einer Immobilie innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Übertragung einer Immobilie folgender theoretischer Fall: Einer Mutter gehört eine Immbilie, die sie gerne auf den Sohn übertragen möchte; der Sohn wohnt in dieser Immobilie und ist volljährig. Der Wert der Immobilie liegt zwischen 200.000 und 300.000 EUR, je nachdem, vom welchem Gutachter dieser gefälscht wurde. ![]() Ich habe zur Erörterung des Problems ein wenig gegoogled und mir folgendes Halbwissen angeeignet: 1. Schenkung. ~~~~~~~~~~ Der Freibetrag in dem Fall wäre 205.000 EUR, irgendwelche Gebühren lägen zwischen 0,5% und 1% des Wertes der Immobilie (für den Notar? oder Grundbucheintrag?). Die Dauer bis zm Inkrafttreten der Schenkung ist 1/2 Jahr. Fragen: - Wie sind die ungefähren Kosten bei einer Schenkung in diesem Fall? Wie kann man diese minimieren? - Ist 1/2 Jahr richtig? Liesse sich das beschleunigen? 2. Verkauf. ~~~~~~~ Man könnte das Haus weit unter Wert verkaufen, es fallen keine Gebühren an, ausser dem Grundbucheintrag; die Mutter könnte dem Sohn die Raten in bar geben, die dieser dann an die Mutter zurücküberweist, um es nach einem echten Kauf aussehen zu lassen. Fragen: - Stimmt das so? Ist das legal? - Könnte man das Haus auch für z.B. 1 EUR verkaufen? Wie kann man hier die möglicherweise auftretende Steuerlast minimieren? Ich würde mich neben einer regen Beteiligung auch über Links freuen, die mir das ganze mal genauer erläutern, sodass ich möglicherweise die Antworten selbst finden kann. Gruss, R. |
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| AW: Übertragung einer Immobilie Zitat:
Beim Verkauf einer Immobilie fallen immer Notarkosten an, da ein Grundstücksverkauf nur durch notariellen Kaufvertrag erfolgen kann. Wenn M diesen KV nur deshalb macht, um die Schenkungssteuer für S zu umgehen/minimieren ist dies Steuerhinterziehung! Übrigens könnte das FA auch sehr neugierig werden, wenn S ein Objekt kauft, dass er nicht finanzieren kann und nachhaken, woher das Geld für die Kaufpreisraten plötzlich kommt... |
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| AW: Übertragung einer Immobilie Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die Notar- und und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Verkehrswert des übertragenen Grundbesitzes- egal wie hoch oder niedrig der "Kaufpreis" ist. Zitat:
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| AW: Übertragung einer Immobilie Zitat:
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| AW: Übertragung einer Immobilie Erstmal danke für die Aufklärung, CruNCC und Tiger63 Um es mal für mich zusammenzufassen: ---------------------------------------- Liegt der Verkehrswert der Immobilie unter dem Freibetrag von 205.000 EUR, dann fallen bei beiden Optionen, Schenkung und Verkauf, nur die Notarkosten an, die nach https://www.lvm.de/finanzen/baufi/no...hner/notar.jsp bis zu ~1.600 EUR betragen können. Also bestünde bei den anfallenden Gebühren kein Unterschied, da jeder Notar an die KostenO gebunden ist. Ausserdem mindert ein Kauf nicht den für den Notar wichtigen Verkehrswert, auch wenn der Verkaufspreis unter diesem liegt. Also würde man in dem Fall dem S und der M zu einer Schenkung raten. Sehe ich das richtig? |
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| AW: Übertragung einer Immobilie ??? Die Gebühren für Notar und Grundbuch haben nichts mit dem Schenkungssteuerfreibetrag zu tun. Die Kosten richten sich nach dem Verkehrswert. Wenn dieser EUR 300.000,-- wäre , wird ein Schenkungsvertrag aus diesem Wert berechnet, ebenso ein Kaufvertrag wenn der Grundbesitz für EUR 100.000,-- verkauft werden würde (der Restbetrag wäre eine Schenkung). |
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