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überteuertes Haus

Dies ist eine Diskussion zu überteuertes Haus innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 20:48
Boardneuling
 
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Exclamation überteuertes Haus

Hallo,

man nehme mal an, das A von B ein Doppelhaus-Bungalowhälfte gemietet hat. B will dieses unbedingt an A verkaufen zu einem überhöhten Preis. (B ist 70 Jahre alt und besitzt zusätzlich eine Eigentumswohnung)

Kleines Haus 70 m2, mitten in der Pampa, Ortschaften 12km entfernt. Schickes Haus mit großem Garten und Ruhe aber einiges müsste dran gemacht werden.

B sagt auch immer wieder zu A dass er den Kredit bei ihrer Bank nehmen sollte. Die Vermutung von A ist, dass B dadurch beides abbezahlen will.

Selbst Nachbarn des Hauses raten vom Kauf des Hauses zu dem Preis ab.

Wenn A diese Haus kaufen sollte liegt der Preis bei 130.000,- plus Notar etc.. Wenn Nachwuchs unterwegs sein sollte müsste man anbauen da die Zimmer unpassend sind. Kosten hierfür 30.000 - 50.000 €! Gleich 180.000 €
(B lässt sich auch nicht auf weitere Verhandlungen ein.)

Dafür bekommt man was Neues und Größeres.

Die Gegend sagt A aber sehr zu, so dass er noch am überlegen ist. Die Bank hat sogenannte Schätzer die das Haus schätzen würden. Da muss aber die Eigentümerin dabei sein.

Was für Rechte hat A um diese Objekt nicht zu einem überteuerten Preis zu kaufen?
Laut Aussagen der Nachbarn hat dieses Haus in DM Zeiten 60.000 DM gekostet.
Das wären letztendlich 100.000 € mehr die B jetzt haben will!

Auf Antworten freue ich mich!
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  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 20:52
V.I.P.
 
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AW: überteuertes Haus

Meiner Meinung nach hat A keine Rechte, am Preis von B etwas zu verändern.

Das heißt nicht, dass man nicht miteinander reden könnte.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 21:00
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AW: überteuertes Haus

Er hat das Recht, das Kaufangebot abzulehnen.

Wenn er jedoch den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben hat, kommt er nicht mehr aus dem Vertrag raus.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 21:06
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AW: überteuertes Haus

B lässt nicht mehr mit sich verhandeln. Noch nicht einmal um 100,-€. Person B ist ein schwieriger Fall!


A als eventueller Käufer muss doch irgendwelche Rechte haben um dieses Objekt nicht überteuert zu kaufen? Da muss es doch Vergleiche geben was so ein Haus wert sein könnte in dem Gebiet? Selbst die Bank teilte A mit, dass es den Wert mindert wegen z.B. der Lage des Hauses, der Anbindungen etc.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 21:10
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AW: überteuertes Haus

Wenn B mit dem Preis nicht runtergehen will, hat A Pech.

Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Noch nie im Orient richtig gefeilscht?
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  #6 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 21:11
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AW: überteuertes Haus

Zitat:
Zitat von dolpho
A als eventueller Käufer muss doch irgendwelche Rechte haben um dieses Objekt nicht überteuert zu kaufen?
Wir leben in einer freien Marktwirtschaft! Hier bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis.
Entweder er kauft zu dem Preis den Verkäufer haben möchte oder er lässt es eben bleiben.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 07:14
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AW: überteuertes Haus

Sagt mir, wenn ich falsch liege, aber gibt es nicht einen Artikel, der Wucher verbietet? Ich meine dass in meinem Strafgesetzbuch gelesen zu haben.
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  #8 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 07:32
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AW: überteuertes Haus

Zitat:
Zitat von PT1234
Sagt mir, wenn ich falsch liege, aber gibt es nicht einen Artikel, der Wucher verbietet? Ich meine dass in meinem Strafgesetzbuch gelesen zu haben.
Nein! die nachstehend fett markierten Stellen treffen nicht zu

§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #9 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 07:49
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AW: überteuertes Haus

Wird ja immer besser: einen verlangten Kaufpreis gerichtlich drücken wollen.

Ich habe einen guten Rat für die Hauskäufer in spe:

ein anderes suchen!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #10 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 11:52
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AW: überteuertes Haus

Zitat:
Zitat von dolpho
B lässt nicht mehr mit sich verhandeln. Noch nicht einmal um 100,-€. Person B ist ein schwieriger Fall!
Dann hat A keine Möglichkeit! Er muss nicht kaufen und B muss nicht verkaufen.
Auch bestimmen nicht Angebot und Nachfrage den Preis sondern ausschließlich der Verkäufer!
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