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Übersetzung aus D. auf D. von Wörtern, wie Sicherungsvereinbarung, etc.

Dies ist eine Diskussion zu Übersetzung aus D. auf D. von Wörtern, wie Sicherungsvereinbarung, etc. innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 21:07
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Übersetzung aus D. auf D. von Wörtern, wie Sicherungsvereinbarung, etc.

Hallo,

Thema: Übertragung einer Wohnungshälfte gegen Ratenzahlungen. BITTE erklärt mir folgendes:
1. "herbeizuführen". Bitte gibt mir Synonyme mit unterschiedlichen Bedeutungen. Z.B. für Einigung "herbeizuführen" Wer tut das gewöhnlich? Nicht die Parteien?
2. "... der Erwerber ist auch bevollmächtigt Zwecksbestimmungserklärungen und Sicherungsvereinbarungen im Namen der Übergeberin zu unterzeichnen." Was bedeuten die 2 langen Wörter? Ist das gefährlich für die Übergeberin?
3. Vorher wird die Übertragung der Wohnung beschrieben und dann in einem neuen Absatz steht dieser Satz allein: "Die Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung zur Sicherung des Anspruchs soll nach Belehrung nicht erfolgen." Danach neues Kapitel. (Trotz 2xBelehrung BITTE was bedeutet das? Weil die Übergeberin will wohl ihre 1/2 zurück- kaufen, bekommen, falls die Vereinbarung nicht funktionieren sollte!)

Danke und liebe Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 10:14
V.I.P.
 
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AW: Übersetzung aus D. auf D. von Wörtern, wie Sicherungsvereinbarung, etc.

Das alles, für absolute Laien, hier zu erklären ist sehr komplex! Die beste Erklärung nimmt der Notar vor, der sollte gefragt werden!
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