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überschriebenes Haus, Wohnrecht, Pflichten

Dies ist eine Diskussion zu überschriebenes Haus, Wohnrecht, Pflichten innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.07.2010, 22:09
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überschriebenes Haus, Wohnrecht, Pflichten

Hallo zusammen,

mal angenommen Eltern überschreiben ihrem Kind ihr Haus. Im Notarvertrag wurde lebenslanges Wohnrecht, alleinige Nutzung bestimmter Zimmer sowie Gartennutzung und verschiedene Pflichten (u. a. Reparaturen, Einkaufsdienste, Übernahme Strom-/Heizkosten, ...) als Gegenleistung dafür vereinbart.

Das Kind hält sich nicht an den Vertrag und untersagt den Eltern z. B. die Gartennutzung, das betreten bestimmter Räume, etc.

Wird das Kind/Eigentümer des Hauses in diesem Fall Vertragsbrüchig? Was sind die Folgen? Was können die Eltern in diesem Fall tun?

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten!
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Alt 03.07.2010, 12:06
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AW: überschriebenes Haus, Wohnrecht, Pflichten

Die Eltern könnten das Recht einklagen ggfls. die Übertragung rückgängig machen!
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pflichten, vertragsbruch, wohnrecht

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