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Übernahme von Hypotheken/Grundschuld bei Niessbrauchrecht im Todesfall

Dies ist eine Diskussion zu Übernahme von Hypotheken/Grundschuld bei Niessbrauchrecht im Todesfall innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2009, 19:12
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Übernahme von Hypotheken/Grundschuld bei Niessbrauchrecht im Todesfall

Guten Tag,

ich habe hier folgenden fiktiven Fall im Zuge meiner Weiterbildung zu bearbeiten und habe dazu eine Frage zum fiktiven Vertrag, dessen Wortlaut ich hier auszugsweise kurz schildere:

Person 1 räumt Person 2 ein lebenslanges Wohnrecht gem. § 1093 auf die Oberwohnung und Stallungen ein.

Weiterhin räumt Person 1 der Person 2 ein Niessbrauchrecht an dem gesamten Grundstück und dem dort befindlichen Wohnhaus und den vorhandenen sonstigen Gebäuden ein. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften hat der Niessbraucher nicht nur die Zinsen der Hypothekenforderungen und Grundschulden, sondern auch die Aufwendung zur planmässigen Tilgung der gesicherten Forderungen zu tragen.

Im Innenverhältnis und nicht zur Eintragung bestimmt gilt, dass dieses Niessbrauchrecht erst mit Ableben der Person 1 von Person 2 geltend gemacht und ausgeübt werden kann.

Meine Aufgabe ist es, hier Probleme zu suchen und zu lösen. Nun sehe ich folgendes Problem:

Aus der Aufgabe geht hervor, das besagte Immobilie nicht mit einer (Grund)schuld oder Hypothek belastet ist. Kann nun Person 1 das Haus und Grundstück nach dieser Vertragsschliessung (also nachträglich) mit einer Schuld oder Hypothek belasten (z.B. für ein Auto, andere Immobilie, etc) und muss dann Person 2 nach Ableben von Person 1 dafür aufkommen?

Der Grundgedanke ist, Person 1 will Person 2 das Leben schwer machen.

Danke für die Hilfe im Vorraus
Squiere
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2009, 12:24
V.I.P.
 
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AW: Übernahme von Hypotheken/Grundschuld bei Niessbrauchrecht im Todesfall

Zitat:
Zitat von squiere1967
Aus der Aufgabe geht hervor, das besagte Immobilie nicht mit einer (Grund)schuld oder Hypothek belastet ist. Kann nun Person 1 das Haus und Grundstück nach dieser Vertragsschliessung (also nachträglich) mit einer Schuld oder Hypothek belasten (z.B. für ein Auto, andere Immobilie, etc) und muss dann Person 2 nach Ableben von Person 1 dafür aufkommen?
Nein, das geht nicht! Es waren nur evtl. bestehende Belastungen gemeint. Abgesehen davon wird kaum eine Bank ein Darlehen gewähren, da deren Absicherung im Range nach den Dienstbarkeiten stehen würde.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 17:10
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AW: Übernahme von Hypotheken/Grundschuld bei Niessbrauchrecht im Todesfall

Hallo,

Danke für die Antwort. Die Frage ist hinreichend beantwortet und kann geschlossen werden.

Grüsse
Squiere
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