Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Überlassungsverpflichtung

Dies ist eine Diskussion zu Überlassungsverpflichtung innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 19:06
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Überlassungsverpflichtung

Liebes Forum,

nehmen wir an, zwischen zwei Ehepartnern besteht ein Ehevertrag mit einer bedingten Überlassungsverpflichtung an der gemeinsam genutzten Immobilie. Der Vertrag wurde vor einem Notar geschlossen. Eine Auflassungvormerkung besteht noch nicht.

Formulierung:
Der Veräusserer verpflichtet sich seinen Anteil am Objekt X dem Erwerber ab Gültigkeit einer Scheidung zu überlassen gegen Zahlung eines Geldbetrages in spätestens 3 Jahren nach Scheidung.

Nun kommt es zur Trennung. Bis zur Scheidung sind es noch ein Jahr, d.h. scheinbar ist ja das Objekt noch nicht offiziell "überlassen" worden. Im Grundbuch sind beide Parteien eingetragen und bleiben dies bis die Summe vollständig gezahlt wurde.

Der Veräusserer zieht aus, der Erwerber bleibt wohnen. Der Erweber fängt sofort an, den Geldbetrag in Raten teilweise abzuzahlen.

Welche Rechtssituation besteht nun für den Erwerber?

1. Ist es rechtlich klar, mit welchem Zweck die bisher entrichteten Raten verbunden sind? (Überweisungsbeleg referenziert Notarvertrag) Auch wenn der Verkauf offiziell noch gar nicht begonnen wurde?

2. Welche Rechte besitzt der Veräusserer noch an der Immobilie? Darf er Zutritt verlangen, auch wenn offiziell ausgezogen ist und sich umgemeldet hat?

Reicht es, um die Situation zu klären, einen privaten Vertrag aufzusetzen, so etwa:

Der Veräusserer bestätigt hiermit die Veräusserung des Objekts zu den notariell beglaubigten Bedingungen und bestätigt, dass bereits 20% der Summe entrichtet wurden. Der Veräusserer überlässt dem Erwerber mit sofortiger Wirkung das Objekt, verzichtet auf jegliches Nutzungsrecht und verlangt insbes auch keine Nutzungsvergütung.

Hilft dieser Privatvetrag irgendwie aus der Klemme? Die betreffenden Personen möchten nicht nochmal hunderte Euros beim Notar ausgeben.

Für jeden Hinweis zur Rechtslage hinsichtlich dieses komplizierten Falles vorab vielen Dank.

Mit besten Grüßen
M
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.04.2011, 10:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Überlassungsverpflichtung

Das ist kein Immobilienrecht!
M.E. müsste diese Vereinbarung ausreichen!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 10:50
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkusSandmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Überlassungsverpflichtung

Liebes Forum,

vielleicht zu obigem Thema die allgemeine fiktive Frage:

In welche rechtliche Position begibt sich eine Person, wenn sie für eine Zahlungsverpflichtung, die schriftlich abgefasst ist, jedoch noch nicht in Kraft getreten ist (da sie bedingt durch das Eintreten eines Ereignisses ist, welches jedoch absolut sicher eintritt) bereits einen Geldbetrag zahlt.

Kann es sein, dass dieser Geldbetrag "verloren" ist? Oder ist es durch Referenz auf den Vertrag "klar", wofür der Betrag gezahlt wurde?

Ja, zugegebenermaßen eine theoretische Frage. Kann aber in der Realität sicher mal auftreten.

Freue mich über jedwede Antwort.

Mit besten Grüßen
Markus
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
immobilie, notarvertrag, nutzung, scheidung, überlassung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN