Dies ist eine Diskussion zu Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung Wenn x von y eine Wohnung kauft, gehen laut Rechtslage die monatlichen Wohngeldzahlungen erst dann auf x über sobald dieser im Grundbuch steht. Wenn nun x die Wohnung von y nicht kauft, sondern in ihren Besitz aufgrund einer Zwangsversteigerung gegen y kommt, ab wann gehen dann die Wohngeldzahlungen auf x über? |
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| AW: Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung Mit dem Zuschlag wird der Ersteher kraft Gesetzes nach § 90 ZVG unmittelbar Eigentümer des Grundstücks. Nicht erst bei Umschreibung im Grundbuch. |
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| AW: Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung Also gehen mit dem Zuschlag Zahlungsverpflichtungen auf den Ersteigerer über. Aber tatsächlich alle? Wie sieht es da z. B. mit den Heiz- und Warmwasserkosten aus? Schließlich schreibt ja die Heizkostenverordnung eine verbrauchsabhängige Abrechnung vor. Wenn x mit dem Zuschlag noch nicht in der Wohnung wohnt, kann er ja ab da noch keine Heiz- und Warmwasserkosten verursachen. |
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| AW: Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung Wohngeld = Vorauszahlungen. Der tatsächliche Verbrauch ergibt sich bei der Endabrechnung. Eine Abgrenzung ist gar nicht möglich! |
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| AW: Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung Das ist alles etwas verwirrend. Ich versuche es mal anders: Nach dem Zuschlagsbeschluss wird es irgendwann erneut zu einer Wohnungseigentümerversammlung kommen, wo abgerechnet wird. Nach herrschender Rechtssprechung ist eine zeitanteilige Berechnung der Jahresabrechnung zwischen Veräußerer und Erwerber nicht vorzunehmen. Angenommen die Abrechnung ergibt ein Guthaben von 500 Euro. Dieses Guthaben steht nun dem Ersteigerer zu. Und nun worum es mir konkret geht: Das Geld das seit der letzten Jahresabrechnung für Heiz- und Warmwasserkosten draufgegangen ist, wurde das bei den 500 Euro mitberücksichtigt oder betreffen die 500 Euro nur übriges Hausgeld und die Heiz- und Warmwasserkosten werden zwischen Versteigertem und Ersteigerer irgendwie anders ermittelt? Bitte formuliert ein wenig ausführlicher, sonst blicke ich nicht durch. |
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| AW: Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung Welche Zahlungen bei der Endabrechnung berücksichtigt wurden, kann nur der Hausverwalter sagen bzw. ergibt sich aus der Abrechnung selbst. Fakt ist: Wohngeld beeinhaltet alles, was an die Verwaltung gezahlt wird. Notfalls muss eine zeitanteilige Abrechnung erfolgen. Mit dem Voreigentümer hat der Ersteigerer dahingehend nichts zu tun! |
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