Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung

Dies ist eine Diskussion zu Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 10:58
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 10
Keine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung

Folgender Fall zur Erörterung:

Wenn x von y eine Wohnung kauft, gehen laut Rechtslage die monatlichen Wohngeldzahlungen erst dann auf x über sobald dieser im Grundbuch steht.
Wenn nun x die Wohnung von y nicht kauft, sondern in ihren Besitz aufgrund einer Zwangsversteigerung gegen y kommt, ab wann gehen dann die Wohngeldzahlungen auf x über?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 11:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung

Mit dem Zuschlag wird der Ersteher kraft Gesetzes nach § 90 ZVG unmittelbar Eigentümer des Grundstücks. Nicht erst bei Umschreibung im Grundbuch.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 13:36
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 10
Keine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung

Also gehen mit dem Zuschlag Zahlungsverpflichtungen auf den Ersteigerer über. Aber tatsächlich alle?
Wie sieht es da z. B. mit den Heiz- und Warmwasserkosten aus? Schließlich schreibt ja die Heizkostenverordnung eine verbrauchsabhängige Abrechnung vor. Wenn x mit dem Zuschlag noch nicht in der Wohnung wohnt, kann er ja ab da noch keine Heiz- und Warmwasserkosten verursachen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 13:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung

Wohngeld = Vorauszahlungen. Der tatsächliche Verbrauch ergibt sich bei der Endabrechnung. Eine Abgrenzung ist gar nicht möglich!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 20:48
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 10
Keine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Halav hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung

Das ist alles etwas verwirrend. Ich versuche es mal anders:

Nach dem Zuschlagsbeschluss wird es irgendwann erneut zu einer Wohnungseigentümerversammlung kommen, wo abgerechnet wird. Nach herrschender Rechtssprechung ist eine zeitanteilige Berechnung der Jahresabrechnung zwischen Veräußerer und Erwerber nicht vorzunehmen. Angenommen die Abrechnung ergibt ein Guthaben von 500 Euro. Dieses Guthaben steht nun dem Ersteigerer zu.

Und nun worum es mir konkret geht: Das Geld das seit der letzten Jahresabrechnung für Heiz- und Warmwasserkosten draufgegangen ist, wurde das bei den 500 Euro mitberücksichtigt oder betreffen die 500 Euro nur übriges Hausgeld und die Heiz- und Warmwasserkosten werden zwischen Versteigertem und Ersteigerer irgendwie anders ermittelt?

Bitte formuliert ein wenig ausführlicher, sonst blicke ich nicht durch.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 10:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Übergang der Wohngeldzahlungen nach Zwangsversteigerung

Welche Zahlungen bei der Endabrechnung berücksichtigt wurden, kann nur der Hausverwalter sagen bzw. ergibt sich aus der Abrechnung selbst. Fakt ist: Wohngeld beeinhaltet alles, was an die Verwaltung gezahlt wird. Notfalls muss eine zeitanteilige Abrechnung erfolgen. Mit dem Voreigentümer hat der Ersteigerer dahingehend nichts zu tun!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Eigenbedarf nach Zwangsversteigerung Mietrecht 10.01.2011 13:40
Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung Mietrecht 17.12.2008 11:42
Grundstücksveräußerung nach Zwangsversteigerung Immobilienrecht 09.06.2008 11:25
Erstmalige Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben nach Übergang zum Halbeinkünfteverfahren Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 30.05.2008 11:50
Eigenbedarf nach Zwangsversteigerung Mietrecht 18.12.2005 11:41





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN