Dies ist eine Diskussion zu Übergang Abrechnungsspitze bei Verkauf einer ETW innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Übergang Abrechnungsspitze bei Verkauf einer ETW Angenommen A besitzt eine Eigentumswohnung und hat alle Vorrauszahlungen des Hausgeldes pünktlich bezahlt. Nun bekommt A eine Jahresabrechnung nach welcher eine Nachzahlung zu leisten ist. Nachdem A diese Abrechnung bekommen hat, verkauft er die Wohnung an B ohne die Nachzahlung der Jahresabrechnung zu begleichen. Geht die nicht bezahlte Forderung der Jahresabrechnung jetzt an den neuen Eigentümer über? Oder muss der neue Eigentümer die Nachzahlung nur bezahlen, falls die Jahresabrechnung erstellt wird, während er schon neuer Eigentümer ist. A dankt im Vorraus für C's Rechtsbehelf. |
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| AW: Übergang Abrechnungsspitze bei Verkauf einer ETW Ein Kollege hatte mal eine Wohnung aus einer Zwangsverwertung erworben, welche ebenfalls Rückstände an Hausgeld hatte. Damals gingen auch die "Lasten" an ihn über. Aber prinzipiell kann man ja alles aushandeln. Wenn die Hausverwaltung ausdrücklich darauf verzichtet, Forderungen aus vergangenen Zeiträumen dem neuen Eigentümer in Rechnung zu stellen, sollte man auf der sicheren Seite sein. Kommt immer auf das Verhandlungsgeschick an. Aber eine generelle Regelung kenne ich nicht, da müsste jemand anders mal in die Tasten hauen. |
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| AW: Übergang Abrechnungsspitze bei Verkauf einer ETW Ähm, die Nachzahlung ist ein schuldrechtlicher Anspruch gegenüber dem Eigentümer, der diese verursacht hat (bei Abrechnungsspitzen also der Eigentümer, der diesen Beschluss mitgefasst hat.) Deshalb ist eine Nachforderung gegen einen neuen Eigentümer nicht rechtskräftig. |
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