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Übergabe allgemein

Dies ist eine Diskussion zu Übergabe allgemein innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 22:58
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Registriert seit: Dec 2008
Ort: Ruhrgebiet südlicher Raum
Beiträge: 44
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Übergabe allgemein

Hallo liebes Forum,

mich interessiert brennend, wer eine Wohnungsübergabe (also die Rückgabe der Wohnung) zu veranlassen hat. Nach meinen Internetrecherchen ist dies der Mieter, der den Vermieter darum bitten muss. Seid Ihr der gleichen Meinung?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage? Wenn ja welche? Darüber habe ich leider nichts gefunden...

Dankbar für jede Antwort,liebe Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 23:02
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2008
Ort: Ruhrgebiet südlicher Raum
Beiträge: 44
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AW: Übergabe allgemein

Zitat:
Zitat von liloohnepulver
Hallo liebes Forum,

mich interessiert brennend, wer eine Wohnungsübergabe (also die Rückgabe der Wohnung) zu veranlassen hat. Nach meinen Internetrecherchen ist dies der Mieter, der den Vermieter darum bitten muss. Seid Ihr der gleichen Meinung?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage? Wenn ja welche? Darüber habe ich leider nichts gefunden...

Dankbar für jede Antwort,liebe Grüße
Sorry, hätte eigentlich ins mietrecht gehört. Bitte verschieben...
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 07:00
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
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AW: Übergabe allgemein

Das Wort Wohungsübergabe sagt schon der Name. Man übergibt als bisheriger Nutzer die Wohnung an den Vermieter. Folglich müssen der Mieter zuerst tätig werden und einen Termin vereinbaren und das bestenfalls am letzten Miettag.
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