Dies ist eine Diskussion zu Tür zum Gemeinschaftsgarten innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Tür zum Gemeinschaftsgarten Frage: Darf man von seiner Wohnung eine Tür zum Gemeinschaftsgarten bauen, dazu eine Treppe, die auf dem Gemeischaftsgarten fusst? |
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| AW: Tür zum Gemeinschaftsgarten nicht ohne allstimmigen Beschluss der anderen Eigentümer... Dies verändert das Gemeinschaftsbild extrem und ist eine bauliche Veränderung... |
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| AW: Tür zum Gemeinschaftsgarten Danke. Nun ist es so, dass dies ein Eigentümer schon getan hat. Der Eingang wird wohl nicht nur für den Garten, sondern auch als 2. Eigangstür genutzt, da es vom Stellplatz über den Rasen etwas näher ist, als zum eigentlichen Eingang. Ich weiss nicht, aber ich finde dies auch als schweren Eingriff. Zumal ja auch die Treppe auf dem Gemeinschaftsgarten fusst. Wie wenn da eigenmöchtig Sondereigentum begründet wurde. Auch wird ja der Platz um die Treppe nicht mehr nutzbar sein. |
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| AW: Tür zum Gemeinschaftsgarten hier wäre wohl der Eigentümer, der dies getan hat, aufzufordern, das alles zurück zu bauen - sollte er dies nicht freiwillig tun, kann man dies einklagen |
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| AW: Tür zum Gemeinschaftsgarten Nun hat sich eine neue Erkenntnis ergeben. Und zwas, dass es eine urpsrüngliche Option des vorherigen Eigentümers gab, die den Anbau eines Balkons zum Inhalt hat. Nach Nachfrage beim Vor-Eigentümer ob dies stimmt und was das den beinhaltet, also Treppe ja/nein, Umfang, kam heraus, dass der Balkon natürlich an der Stelle der Terrase, die im Sondereigentum der Wohneinheit zugeschrieben ist, gebaut werden sollte und sich somit auch der Umfang autmatisch ergäbe. Andernfalls, wie jetzt geschehen, würde ja auchf Gemeinschaftseingentum angebaut mit willkürlichem Umfang. Kenntnisse, die mich zum Staunen brachten und die ganze Angelegenheit nicht vereinfachen. |
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