Dies ist eine Diskussion zu trotz Info = Ungenehmigte Nutzung des Gemeinschaftseigentums innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| trotz Info = Ungenehmigte Nutzung des Gemeinschaftseigentums ein Objekt mit 7 Eigentumswohnungen, werden als FeWo vermietet. Angemommen ein Eigentuemer renoviert seine Wohnung. Zwei Wochen bevor die Renovierung beginnt, teilt er allen Eigentuemern und der Verwaltung schriftlich mit, dass er im Trockenraum fuer diesen Zeitraum (ca. 7 - 8 Wochen) einige Moebelstuecke unterstellen wird. Und er diese Moebelstuecke so stellt,dass die Waesche aufgehaengt werden kann. Der Eigentuemer hat nicht um ausdrueckliche Genehmigung gefragt, sondern nur mitgeteilt, dass er diese Stuecke unterstellen wird. Nach 5 Wochen wird er nun von der Hausverwaltung aufgefordert die Moebelstuecke sofort zu entfernen, da es sich um eine "Ungenehmigte Nutzung des Gemeineigentums handelt". Nun ist der Eigentuemer beruflich noch 2 Wochen im Ausland und die Wohnung ist noch nicht fertig renoviert. Frage: 5 Wochen hat niemand reagiert, obwohl jeder informiert wurde und jetzt muss innerhalb von kurzer Zeit alles entfernt werden. Kann man mit stillschweigender Uebereinkunft argumentieren? Und was kann passieren wenn man der Aufforderung nicht nach kommt? |
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| AW: trotz Info = Ungenehmigte Nutzung des Gemeinschaftseigentums argumentieren kann man, wie man lustig ist, es liegt aber keine stillschweigende übereikunft vor. Zitat:
wie ist er denn eigentlich an die post bekommen, wenn er im ausland ist...? |
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| AW: trotz Info = Ungenehmigte Nutzung des Gemeinschaftseigentums Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: trotz Info = Ungenehmigte Nutzung des Gemeinschaftseigentums Obwohl alle Eigentuemer und Hausverwaltung informiert wurden und nicht reagiert haben, muessen die Moebel entfernt werden. Haette die Hausverwaltug ja gesagt, dann waere das Unterstellen moeglich gewesen? |
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