Dies ist eine Diskussion zu Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft in einem Haus mit acht Parteien (alles Eigentumswohnungen) gibt es im Keller einen Trockenraum. In dieser WEG hat nun eine Partei einen Trockenraumbelegungsplan erstellt und ausgehangen. So und nun zum Debakel Wenn Partei X nun ihre Wäsche trocknen möchte obwohl auf dem Plan jemand anderes steht, darf Sie dann rotzdem da ihre Wäsche aufhängen? Und darf Partei Q den Trockemraum Abschließen für den Zeitraum der auf dem Plan steht damit niemand anderes Trocknen kann?. Ich seh das so: acht Parteien, also gehört jedem ein achtel des Trockenraumes, egal ob da eine Liste hängt oder nicht. Darf doch weder abgeschlossen werden noch darf jemandem verboten werden seine Wäsche da aufzuhängen. Und wenn jemand auf der Liste steht dann kann er halt eine oder zwei Leinen Mehr benutzen aber das wars schon oder? Der Trockenraum ist doch Gemeinschaftseigentum der niemandem zu keiner Zeit verwert werden darf, oder hab ich grad nen Brett vorm Kopf?!! Schon mal danke für Eure Posts Grüße Golefi |
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| AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft Hallo Golefi, der von einem Eigentümer erstellte Plan ist rechtlich belanglos. Grundsätzlich hat die Eigentümergemeinschaft aber die Möglichkeit, eine Gebrauchsregelung mit Mehrheitsbeschluss bei einer beschlussfähigen Versammlung festzulegen. MfG Wohni |
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| AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft |
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| AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft Zitat:
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| AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft Hallo, Aber kann der Trockenraum denn abgeschlossen werden? Er ist doch Gemeinschaftseigentum, da muss doch immer ein zugang gewährt werden. @jerseylady, Schlüsselgewallt hat in der Regel immer der, der grad auf der Liste steht. Der Schlüssel ist sonst immer in der Tür stecken zu lassen. Grüße Golefi |
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| AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft Zitat:
Wer abschließt und den Schlüssel mitnimmt, ergreift unzulässig für eine Zeit den alleinigen Besitz an dem Gemeinschaftsraum. Das geht natürlich gar nicht. Ich würde vielleicht bei nächster Gelegenheit, wenn der Schlüssel da ist, den Schlüssel vorläufig in Sicherheit bringen, wobei die Türe natürlich nicht verschlossen werden darf. Da könnte jemand "Diebstahl" rufen, ist es aber nicht. Das Thema gehört auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung. MfG Wohni |
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| AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft Zitat:
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| AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft Hallo, danke erstaml für Eure Antworten Ich denke fürs erste ist mir auf jedenfall schonmal geholfen. Sollte jemand noch etwas zu diesem Thema weiterhin schreiben wollen kann er dies selbstverständlich gerne tun. bis denne Grüße Golefi |
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