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Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft

Dies ist eine Diskussion zu Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 21:47
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Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft

Hallo,
in einem Haus mit acht Parteien (alles Eigentumswohnungen) gibt es im Keller einen Trockenraum.
In dieser WEG hat nun eine Partei einen Trockenraumbelegungsplan erstellt und ausgehangen.
So und nun zum Debakel
Wenn Partei X nun ihre Wäsche trocknen möchte obwohl auf dem Plan jemand anderes steht, darf Sie dann rotzdem da ihre Wäsche aufhängen?
Und darf Partei Q den Trockemraum Abschließen für den Zeitraum der auf dem Plan steht damit niemand anderes Trocknen kann?.

Ich seh das so: acht Parteien, also gehört jedem ein achtel des Trockenraumes, egal ob da eine Liste hängt oder nicht. Darf doch weder abgeschlossen werden noch darf jemandem verboten werden seine Wäsche da aufzuhängen.
Und wenn jemand auf der Liste steht dann kann er halt eine oder zwei Leinen Mehr benutzen aber das wars schon oder?

Der Trockenraum ist doch Gemeinschaftseigentum der niemandem zu keiner Zeit verwert werden darf, oder hab ich grad nen Brett vorm Kopf?!!

Schon mal danke für Eure Posts

Grüße
Golefi
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 23:47
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AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft

Hallo Golefi,

der von einem Eigentümer erstellte Plan ist rechtlich belanglos.

Grundsätzlich hat die Eigentümergemeinschaft aber die Möglichkeit, eine Gebrauchsregelung mit Mehrheitsbeschluss bei einer beschlussfähigen Versammlung festzulegen.

MfG
Wohni
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 08:47
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AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft

Wie kommt es, dass nur eine Partei Schlüsslgewalt über einen Gemeinschaftsraum hat?

Gruß v. J.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 13:14
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AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft

Zitat:
Zitat von jerseylady
Wie kommt es, dass nur eine Partei Schlüsslgewalt über einen Gemeinschaftsraum hat?
Kann sie ohne Beschluss nicht haben! Wohni hat Recht! Übrigens gehört keiner Partei ein Anteil an dem Raum, der gehört der Gemeinschaft. Die Partei hat lediglich ein Nutzungsrecht!
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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 18:45
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AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft

Hallo,
Aber kann der Trockenraum denn abgeschlossen werden? Er ist doch Gemeinschaftseigentum, da muss doch immer ein zugang gewährt werden.

@jerseylady, Schlüsselgewallt hat in der Regel immer der, der grad auf der Liste steht. Der Schlüssel ist sonst immer in der Tür stecken zu lassen.


Grüße
Golefi
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  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 23:41
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AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft

Zitat:
Zitat von Golefi
...Schlüsselgewallt hat in der Regel immer der, der grad auf der Liste steht. Der Schlüssel ist sonst immer in der Tür stecken zu lassen...
Wobei diese "Gewalt" nur eine Scheingewalt ist und nicht mit einem Recht zu verwechslen ist.

Wer abschließt und den Schlüssel mitnimmt, ergreift unzulässig für eine Zeit den alleinigen Besitz an dem Gemeinschaftsraum. Das geht natürlich gar nicht.

Ich würde vielleicht bei nächster Gelegenheit, wenn der Schlüssel da ist, den Schlüssel vorläufig in Sicherheit bringen, wobei die Türe natürlich nicht verschlossen werden darf.

Da könnte jemand "Diebstahl" rufen, ist es aber nicht.

Das Thema gehört auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung.

MfG
Wohni
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  #7 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 11:13
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AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft

Zitat:
Zitat von Wohni
Das Thema gehört auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung
So ist es! Und ohne deren Beschluss gibt es keine Eigenmacht eines einzelnen!
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  #8 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 21:30
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AW: Trockenraumstreit einer Eigentümergemeinschaft

Hallo,
danke erstaml für Eure Antworten
Ich denke fürs erste ist mir auf jedenfall schonmal geholfen.
Sollte jemand noch etwas zu diesem Thema weiterhin schreiben wollen kann er dies selbstverständlich gerne tun.


bis denne

Grüße
Golefi
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