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Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum?

Dies ist eine Diskussion zu Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 13:08
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Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum?

Hallo Zusammen!

Haus besteht z.B. aus 3 Wohneinheiten mit gemeinsamen Treppenhaus für 2 Wohneinheiten.
Treppenhausbeleuchtung läuft aber nicht über extra
Stromzähler, sondern läuft über eine WE.

Der Eigentümer diese WE hat nun in seinem Sicherungskasten die Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet (Wohnung ist im Moment unbewohnt)und das Treppenhaus ist unbeleuchtet.

Welches Recht hat nun der andere Eigentümer um wieder Strom im Treppenhaus zu haben?

Vorschlag: Eigene Stromversorgung und Zähler im Treppenhaus mit Abrechnung - Gemeinschaftsstrom

Grüße,
kosmos
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  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 13:25
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AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum?

Zitat:
Zitat von kosmos25 Beitrag anzeigen
Vorschlag: Eigene Stromversorgung und Zähler im Treppenhaus mit Abrechnung - Gemeinschaftsstrom
Guter Vorschlag! Alternative: Stromkosten für Treppenhaus messen und dem Zahlungspflichtigen ersetzen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 13:46
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AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum?

Hallo!

Zitat:
Guter Vorschlag! Alternative: Stromkosten für Treppenhaus messen und dem Zahlungspflichtigen ersetzen.
... und wenn dem anderen Eigentümer wieder eine "Laus" über die Leber läuft, dreht er wieder den Saft ab ;( !

Darum wäre auch die Hauptfrage, kann man den anderen Eigentümer verpflichten, das die Stromversorgung künftig für das Gemeinschaftstreppenhaus getrennt erfolgt und er dadurch nicht die Stromversorgung abstellen kann!?

Grüße,
kosmos
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  #4 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 12:15
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AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum?

Das ist eine Angelegenheit die der Verwalter zu regeln hat!
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  #5 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 09:21
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AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum?

Guten Morgen!

Der Verwalter möchte eine Eigentümerversammlung und darüber abstimmen, ob Leitungen verlegt werden (Dauer etwa 2 - 3 Wochen).
Sollten Leitungen ohne Zustimmung des anderen Eigentümers verlegt werden, ist der Verwalter der Meinung, das die Kosten nur ein Eigentümer zu tragen hat.

Der andere Eigentümer ist der Meinung, wenn der andere Eigentümer den Strom zum Gemeinschaftslicht abstellt, nur die Wahl bleibt - neue Leitungen zu verlegen zu einen extra Stromkasten und dieses kann ohne Zustimmung des anderen erfolgen.

Der Verwalter müsste das eigentlich unverzüglich in Auftrag geben, da Verkehrssicherungspflicht besteht (Treppenhaus / erster Rettungsweg).

Finde nur leider keine Urteile zu diesen Thema und hoffe, das mir jemand helfen kann.

Grüße,
kosmos
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  #6 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 12:10
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AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum?

Der Verwalter kann/darf nicht anders handeln. Warum wird dem betroffenen Eigentümer nicht ein angemessener pauschaler Entschädigungbetrag gezahlt?
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  #7 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 13:05
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AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum?

Hallo!

Zitat:
Warum wird dem betroffenen Eigentümer nicht ein angemessener pauschaler Entschädigungbetrag gezahlt?
... weil nichts verlangt wurde. Sondern aus Schikane der Strom abgeschaltet wurde (die Wohnung ist im Moment unbewohnt).

Grüße,
kosmos
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  #8 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 13:29
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AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum?

Was heißt hier Schikane? Vermutlich ist der Strom seitens des Versorgungsunternehmens abgeklemmt worden, da der Vertragspartner ja ausgezogen ist. Ansonsten könnte der Verwalter doch einfach in die Wohnung marschieren und die Treppenhausbeleuchtung wieder anstellen. Oder?
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #9 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 09:45
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AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum?

Guten Morgen!

Ich habe doch geschrieben:
hat nun in seinem Sicherungskasten die Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet

Zitat:
Oder?
Ganz sicher kann er das nicht, da es sein Sicherungskasten ist und sein Strom und keine Verpflichtung besteht, diesen zur Verfügung zu stellen (auch nicht gegen Entgeld).

Es müssen neue Leitungen eingebaut werden und ein seperater Stromkasten angeschafft werden.

Grüße,
kosmos
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  #10 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 10:30
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AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum?

Zitat:
Zitat von kosmos25 Beitrag anzeigen
Ganz sicher kann er das nicht, da es sein Sicherungskasten ist und sein Strom und keine Verpflichtung besteht, diesen zur Verfügung zu stellen (auch nicht gegen Entgeld).
Das sehe ich nicht so. Ihm ist der Umstand bekannt und er kann nicht einfach abdrehen. Allerdings kann er Kostenersatz verlangen. Natürlich ist eine Änderung der Anlage angezeigt! Evtl. via Zwischenzähler.
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