Dies ist eine Diskussion zu Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum? Haus besteht z.B. aus 3 Wohneinheiten mit gemeinsamen Treppenhaus für 2 Wohneinheiten. Treppenhausbeleuchtung läuft aber nicht über extra Stromzähler, sondern läuft über eine WE. Der Eigentümer diese WE hat nun in seinem Sicherungskasten die Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet (Wohnung ist im Moment unbewohnt)und das Treppenhaus ist unbeleuchtet. Welches Recht hat nun der andere Eigentümer um wieder Strom im Treppenhaus zu haben? Vorschlag: Eigene Stromversorgung und Zähler im Treppenhaus mit Abrechnung - Gemeinschaftsstrom Grüße, kosmos |
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| AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum? Guter Vorschlag! Alternative: Stromkosten für Treppenhaus messen und dem Zahlungspflichtigen ersetzen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum? Hallo! Zitat:
Darum wäre auch die Hauptfrage, kann man den anderen Eigentümer verpflichten, das die Stromversorgung künftig für das Gemeinschaftstreppenhaus getrennt erfolgt und er dadurch nicht die Stromversorgung abstellen kann!? Grüße, kosmos |
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| AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum? Das ist eine Angelegenheit die der Verwalter zu regeln hat! |
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| AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum? Guten Morgen! Der Verwalter möchte eine Eigentümerversammlung und darüber abstimmen, ob Leitungen verlegt werden (Dauer etwa 2 - 3 Wochen). Sollten Leitungen ohne Zustimmung des anderen Eigentümers verlegt werden, ist der Verwalter der Meinung, das die Kosten nur ein Eigentümer zu tragen hat. Der andere Eigentümer ist der Meinung, wenn der andere Eigentümer den Strom zum Gemeinschaftslicht abstellt, nur die Wahl bleibt - neue Leitungen zu verlegen zu einen extra Stromkasten und dieses kann ohne Zustimmung des anderen erfolgen. Der Verwalter müsste das eigentlich unverzüglich in Auftrag geben, da Verkehrssicherungspflicht besteht (Treppenhaus / erster Rettungsweg). Finde nur leider keine Urteile zu diesen Thema und hoffe, das mir jemand helfen kann. Grüße, kosmos |
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| AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum? Der Verwalter kann/darf nicht anders handeln. Warum wird dem betroffenen Eigentümer nicht ein angemessener pauschaler Entschädigungbetrag gezahlt? |
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| AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum? Hallo! Zitat:
Grüße, kosmos |
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| AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum? Was heißt hier Schikane? Vermutlich ist der Strom seitens des Versorgungsunternehmens abgeklemmt worden, da der Vertragspartner ja ausgezogen ist. Ansonsten könnte der Verwalter doch einfach in die Wohnung marschieren und die Treppenhausbeleuchtung wieder anstellen. Oder?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum? Guten Morgen! Ich habe doch geschrieben: hat nun in seinem Sicherungskasten die Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet Zitat:
Es müssen neue Leitungen eingebaut werden und ein seperater Stromkasten angeschafft werden. Grüße, kosmos |
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| AW: Treppenhausbeleuchtung ausgeschaltet - was tum? Zitat:
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