Dies ist eine Diskussion zu Trennung - wem gehört das Haus innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Trennung - wem gehört das Haus 2003 haben die Eheleute eine Haus gebaut. Grundstück hat die Ehefrau eingebracht, Ehemann etwas Barvermögen, für den Rest wurde ein gemeinsames Darlehen in Höhe von 90.000 Euro aufgenommen. Da Ehemann selbstständig ist, wurde das Haus auf die Ehefrau geschrieben, sie ist als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Rückauflassungsvormerkung für Ehemann in folgenden Fällen: Ehefrau räumt dem Ehemann den Anspruch auf Übertragung des Grundbesitzes ein, wenn eine der folgenden Bedingungen eintritt: - Veräußerung ... - Zwangsvollstreckung ... - Scheidung der Ehe der Beteiligten. Die Ehefrau hat nach wirksamem Übertragungsverlangen den Grundbesitz auf den Ehemann zu übertragen... Er ist verpflichtet, einen Ausgleichsbetrag zu zahlen in folgender Höhe: ..... Die Ehefrau kann den Rückübertragungsanspruch abwenden, wenn sie nach dessen Geltendmachung durch den Mann diesem einen höheren Ausgleichsbetrag bietet, als er selber. ... Nun gehts los: Die Eheleute leben seit Oktober 2008 getrennt, die Ehefrau ist ausgezogen (da der Mann sie bedrohte etc., Anzeigen bei der Polizei liefen damals) und lebt mit Kind in einer Wohnung. Ehemann lebt sporadisch im Haus, meist ist er bei seiner neuen Freundin. Zahlt aber noch die Raten fürs Haus. Ehefrau möchte das Haus übernehmen, es gibt Streit über den Ausgleichsbetrag. Ehefrau hat Rechtsberatung in Anspruch genommen, Anwalt hat gesagt, da sie im Grundbuch als Eigentümerin allein steht, kann sie jederzeit die Schlösser tauschen lassen und einziehen. Da es ihr Haus sei. Das Rückübertragungsverlangen ist nicht schriftlich oder konkret bisher ausgeübt worden. Ehemann behauptet, die Frau hat keinerlei Anspruch mehr auf das Haus, da eine Rückkehr in die Ehewohnung nach 6 Monaten unmöglich sei. Außerdem habe der Anwalt aus dem BGB einen Paragrafen vorgelesen, in welchem steht, dass, wer das Haus bezahle, einen Anspruch darauf hat. (Frage mich, wo das stehen soll) Nach einem heftigen Streit am Telefon sagte der Mann, dass er dann ab nächster Woche in das Haus mit seiner neuen Familie ziehen möchte. Ehefrau hat aber schon überall Darlehensanfragen bei Banken laufen, möchte das Haus auch. Schon wegen der Tochter, die wieder in das alte Umfeld zurück will. Kann nun die Ehefrau tatsächlich sofort die Schlösser tauschen lassen? |
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| AW: Trennung - wem gehört das Haus M.E. kann der Ehemann aufgrund der Vormerkung jederzeit die Auflassung beantragen! |
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| AW: Trennung - wem gehört das Haus Zitat:
Außerdem kann die Frau ja die Rückübertragung durch einen höheren Ausgleichsbetrag wieder abwenden. Zudem sind die Bedingungen der Auflassungsvormerkung ja noch gar nicht erfüllt. Antwort: Die Frau kann zwar in ihr Haus zurückkehren, kann aber nicht ohne weiteres den Noch-Ehegatten aussperren. Evtl. könnte Sie eine Verweisung des Mannes bei Vorliegen ensprechender Umstandsmerkmale erwirken .... was aber auch nur kurzfristig hilft. Längerfristig müßte die Frau bis zu einer möglichen Scheidung gerichtlich die Zuweisung der Wohnung an sie erwirken (zusammen mit dem Kind hat sie gute Chancen) - je nach Einkommenslage (zu der hier ja keinerlei Aussagen getätigt wurden) könnte der Mann sogar weiter für die Raten aufkommen müssen - aber das hängt vom Einzelfall ab. Geändert von Clever (01.04.2010 um 08:21 Uhr). |
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| AW: Trennung - wem gehört das Haus Hallo, Clever Wenn ich es richtig verstehe, hat das Eigentum an dem Grundbesitz Vorrang vor der Ehewohnung. Die Frau hat ja die Wohnung (in dem Falle das Haus) bereits vor anderthalb Jahren verlassen und danach wohl lt. Gesetz nach einem halben Jahr keinen Anspruch mehr auf die Ehewohnung. Nun muss dazu gesagt werden, das die Frau gehen musste, da der Mann Gewalt ausübte, mehrfach versuchte, sie sogar umzubringen. Was auch belegt werden kann durch Anzeigen bei der Polizei. Wann wären denn die Bedingungen der Rück-AV konkret erfüllt? Im Vertrag steht leider nur: im Falle der Scheidung. Nicht im Falle der rechtskräftigen Scheidung. Ist diese Voraussetzung bereits erfüllt mit Zustellung der Scheidungsunterlagen oder erst wenn die Scheidung rechtskräftig ist? Wieso kann sie ihren Noch-Ehegatten nicht aussperren? Er wohnt ja schon länger bei seiner neuen Partnerin, hat halt nur noch die Sachen im Haus, die er ab und an holt. Muss die Frau ihm das tägliche Abholen von Sachen erlauben oder kann sie ihm einen Termin setzen (meinetwegen in den nächsten 3 Wochen) seine Sachen komplett aus dem Haus herauszuräumen. Er soll ja sein Zeug bekommen. Zitat:
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| AW: Trennung - wem gehört das Haus Zitat:
(wenns´s auch nur im Falle einer Scheidung reiner Formalismus ist - aber eine Scheidung kann sich hinziehen ....) --> sonst hätte es heißen müssen: ... bei Einreichung der Scheidung ... Zitat:
--> Ehewhg ist somit nicht aufgegeben, ergo kann Frau den Gatten nicht einfach aussperren. Bei anderen Annahmen könnte man natürlich zu anderen Ergebnissen kommen .... Ob die Ehewhg durch die Frau aufgegeben wurde, kann hier nicht festgestellt werden. Ein reiner Zeitaspekt kann bestenfalls die Annahme einer Aufgabe unterstellen. Hier ist nach den Schilderungen aber viel mehr auf den wirklichen Willen der Frau abzustellen:
Wenn die Scheidung schon eingereicht wurde, so kann doch die Frau problemlos bei Gericht die Zuweisung der Ehewhg per einstweiligen Anordnung beantragen ... Zu den anderen Aussagen kann ich guten Gewissens aber keine Aussagen machen |
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| AW: Trennung - wem gehört das Haus Hallo, Zitat:
Zitat:
Nun weiß ich gar nicht, ob aufgrund der Tatsache, dass der Mann einen Schlüssel erhalten muss (siehe oben), die Sache mit dem Austausch der Schlösser einen Sinn macht... Und Scheidung hinziehen: Wie stellt man sowas an? Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich sind per Ehevertrag ausgeschlossen, die Parteien leben anderthalb Jahre voneinander getrennt.... Anwältin hat gemeint, Scheidung wäre innerhalb von 8 Wochen durch. Da kann man nix schieben ... |
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