Dies ist eine Diskussion zu total verzwickte Sache2 innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| total verzwickte Sache2 H überredete die B, in der BRD ein Grundstück mit altem Wohnhaus und Nebengebäude zu kaufen. Beides erheblich renovierungsbedürftig. H malte der B große Perspektiven mit diesem haus aus.Selbst durch H renovieren, vermieten etc. H erhielt im Notarvertrag (2008) ein lebenslanges Wohnrecht im Nebengebäude. H stellte sich mittlerweile aus Trinker heraus. Die Beziehung zwischen h und B ist beendet. Zu einer Bewohnbarmachung des Nebengebäudes kam es dadurch nicht. H wohnt also dort nicht , sondern in seiner naheliegenden Gartenlaube. h ist im haus allerdings polizeilich gemeldet. der Kaufpeis wurde an den Verkäufer bereits bar bezahlt. Zum Wohnrecht steht im Notarvertrag. "Verlässt derBerechtigte, gleichgültig aus welchem Grund, die ihmin dieser urkunde überlassenen Räumlichkeien, ruhen die Rechte aus dem Wohnungsrecht, bis er eine entsprechende Löschungsbewillingung in notarieller Form abgegeben hat...." Im Grundbuch steht bisher nur eine Auflassungsvormerkung für die Käuferin. Da die Grunderwerbsteuer noch nicht bezhahlt ist, kam es bisher noch nicht zur Eintragung der neuen Rechtsverhältnisse. Also auch das Wohnrecht des H ist im Grundbuch noch nicht eingetragen. B will das Haus dringend wieder verkaufen, aber das Wohnrecht des H scheint eine Schwierigkeit zu bereiten. H will für seinen freiwilligen Verzicht viel Geld. Ist es möglich bei der beschriebenen Konstellation, den H mittels des Rechtes (also nicht durch seinen freiwilligen Verzicht) aus dem Wohnrecht zu bringen? wie kann das vonstatten gehen? Danke Spobi |
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