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Tonneweise vergrabener Bauschutt = Mängel?

Dies ist eine Diskussion zu Tonneweise vergrabener Bauschutt = Mängel? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 19:41
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Tonneweise vergrabener Bauschutt = Mängel?

Hallo,

eine Immobilie mit ca. 5000 qm Grundstück wurde erworben. Der Garten war nicht angelegt und zeitweise von Brennesseln überwuchert.

Lt. Kaufvertrag bestehen keine bekannten "Altlasten".

Nun ist aber bei Gartenarbeiten (mit Bagger) entdeckt worden, dass tonnenweise Bauschutt vergraben war.

Dass etwas Bauschutt unter Brennesseln versteckt liegt, ist schon länger bekannt, aber dass noch so viel unter der Erde ist, ist neu.

Ist das ein versteckter Mängel o. ä.? Die bisherigen Inhaber müssen davon gewusst haben. Es besteht die Annahme, dass der Bauschutt von dem Gebäude stammt, das vorher auf dem Grundstück stand und von den Vorbesitzern der Immobilie abgerissen wurde.

Danke für Antworten im Voraus.

Gruss
Krötilla
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 10:16
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AW: Tonneweise vergrabener Bauschutt = Mängel?

Bauschutt sind keine Altlasten in dem Sinne, wenn es sich nicht um Verunreinigungen handelt. Abgesehen davon waren sie bekannt. Üblicherweise steht in Kaufverträgen, dass keine Haftung für Größe, Güte und Beschaffenheit des Grundstückes besteht. Vor Kaufentscheidung sollte immer ein Bodengutachten erfolgen.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 10:38
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AW: Tonneweise vergrabener Bauschutt = Mängel?

Hallo,

nein, "bekannt" waren sie nicht. Sie wurden erst nach dem Notar-Termin festgestellt und auch nur das, was ÜBER der Erde lag.

Waren die Verkäufer nicht verpflichtet, sowas beim Verkauf anzugeben?

Gruss
Kröti
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  #4 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 11:43
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AW: Tonneweise vergrabener Bauschutt = Mängel?

Zitat:
Zitat von Krötilla Beitrag anzeigen
nein, "bekannt" waren sie nicht.
... was sich hier:
Zitat:
Dass etwas Bauschutt unter Brennesseln versteckt liegt, ist schon länger bekannt,
aber anders liest.
Zitat:
Waren die Verkäufer nicht verpflichtet, sowas beim Verkauf anzugeben?
Nein!
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