Dies ist eine Diskussion zu Tod des Vertreters einer Eigentümergemeinschaft - Kündigung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Tod des Vertreters einer Eigentümergemeinschaft - Kündigung Der Vertreter einer Eigentümergemeinschaft (Miteigentümer) hat als Vermieter einen Mietvertrag abgeschlossen. Als er verstarb erbten seine Kinder. Geht die Vertreterstellung automatisch auf seine Kinder über? Ich vermute, warscheinlich nicht. Aber es ist doch sicher die Pflicht der Eigentümergemeinschaft, einen neuen Vertreter zu bestellen und der Mietpartei dies mitzuteilen? Die Frage steht im Zusammenhang mit der Zustellung einer Kündigung, die ja wohl an den Vertreter der Eigentümergemeinschaft zu richten wäre, aber durch Unkenntnis über den Tod über einen Nachsendeantrag nur an die neuen Miteigentümer zugestellt würde. Viele Grüße Bengy |
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| AW: Tod des Vertreters einer Eigentümergemeinschaft - Kündigung hi, ich verstehe die Frage nicht. Eigentümergemeinschaft und Mieter sind zwei völlig unterschiedliche Sachen und haben erstmal nix miteinander zu tun. Stirbt ein Vermieter, dann gehen normal alle Sachen (also auch der Mietvertrag) an die Erben über. Somit müsste man eine Kündigung an die Erben schicken. Vertreter der Eigentümergemeinschaft haben damit nix zu tun. Oder habe ich was nicht verstanden? Grüße Brom |
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| AW: Tod des Vertreters einer Eigentümergemeinschaft - Kündigung Hallo! Es sind mehrere Vermieter, also eine Eigentümergesellschaft. Die hatten einen Vertreter benannt, der bevollmächtigt war, den Mietvertrag abzuschließen. Dieser Vertreter ist gestorben, ohne dass dies dem Mieter bekannt wurde. Klar ist, dass die Erben als neue Miteigentümer in den Mietvertrag einsteigen. Nun aber kommt die Frage der Wirksamkeit der Kündigung. Denn - aber ich bin mir nicht sicher - die Vertreterstellung geht wohl nicht automatisch auf die Erben über. Was ist, wenn die Erben die Kündigung zurückweisen, weil sie nicht bevollmächtige Vertreter der Eigentümergesellschaft sind? Viele Grüße Bengy |
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| AW: Tod des Vertreters einer Eigentümergemeinschaft - Kündigung hi, ich versuche da mal durchzusteigen: A ist Vertreter der Eigentümergemeinschaft und somit als Verwalter anzusehen. Er ist befugt, Mietverträge abzuschließen, aber im Normalfall als Vertreter (im Vertrag steht dann der richtige ET vertreten durch A- so wäre es normal richtig). Nun stirbt A und die Eigentümergemeinschaft hat keinen "Verwalter" mehr. Kündigungen sollten dann an die Erben geschickt werden. Am besten mit Einwurfeinschreiben. Es ist ja nicht vorauszusetzten, dass ein neuer Verwalter (oder auch Vertreter) der Eigentümergemeinschaft automatisch von den Erben zum Sonderverwalter benannt wird. Grüße Brom |
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