Dies ist eine Diskussion zu Tilgung einer Grundschuld innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Tilgung einer Grundschuld ich hätte gerne mal Eure Meinung gehört: Ein Vater bestellt für seinen Sohn an seinem Grundstück eine Grundschuld iHv 50.000 . Der Sohne erhält dafür ein Darlehen von einer Bank. Im Sicherungsvertrag wird vereinbart, dass in die GS erst vollstreckt werden darf, wenn der Sohn mit zwei Darlehensraten (mtl. 500 ) in Verzug kommt. Der Sohne zahlt zunächst, doch kann nach zwei Monaten nicht mehr zahlen. Der Vater zahlt nun "um Schlimmeres" zu verhindern. Meine Frage: Worauf zahlt der Vater? In den Kommentaren steht, dass der Nur-Eigentümer in der Regel nur auf die GS zahlt... zahlt er aber hier nicht auf beides, um die ZV abzuwenden? Danke schonmal! |
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| AW: Tilgung einer Grundschuld Keiner eine Idee??? |
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| AW: Tilgung einer Grundschuld Zitat:
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| AW: Tilgung einer Grundschuld Der Vater zahlt das Darlehen (zurück) - die GS dient nur zur Sicherung der Ansprüche der Bank aus diesem Darlehen. |
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| AW: Tilgung einer Grundschuld Ja, dass die GS nur zur Sicherung dient ist mir klar. Aber wieso ist in der Literatur nur zu lesen, dass der Nur-Eigentümer grds. immer nur auf die GS zahlt? So wäre das doch dann hier auch oder? Erman schreibt: Zahlt der nicht persönlich schuldende Eigentümer auf die Grundschuld (Folge: Eigentümergrundschuld, BGH WM 1985, 953), dann bleibt nach Ansicht des BGH die gesicherte Forderung bestehen, denn bei nur dinglicher Haftung sei in der Regel keine Tilgung der fremden persönlichen Schuld gewollt Ich bin für jede Antwort dankbar! |
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| AW: Tilgung einer Grundschuld Zitat:
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| AW: Tilgung einer Grundschuld zu Cruncc: Damit ist gemeint, ob er sowohl auf die Forderung, als auch auf die GS zahlt. |
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| AW: Tilgung einer Grundschuld |
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| AW: Tilgung einer Grundschuld Verstehe ich das jetzt richtig: wenn V das Darlehen tilgt, verwandelt sich zwar automatisch der nachrangige Teil der Grundschuld in Höhe des bereits gezahlten Tilgungsbetrages in eine Eigentümergrundschuld für V, die ursprüngliche Forderung von B an A bleibt aber in voller Höhe bestehen???? Müsste es denn nicht so sein, dass die Restforderung für B bestehen bleibt und gleichzeitig der bereits getilgte Betrag als Forderung von V an A bestehen bleibt und daher insgesamt die volle Forderung besteht? So würde ich das jedenfalls interpretieren... |
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| AW: Tilgung einer Grundschuld Nee, damit ist gemeint, dass der V eigentlich nur auf die GS zahlt. Durch diese Zahlung würde sich dann der gezahlte Teil in eine EGS umwandeln. Gleichzeitig würde die Forderung bestehen bleiben, da er auf diese ja nicht leistet. Ich weiß eben nur nicht, ob man in diesem Fall so agieren kann. Es steht überall, dass der Nur-Eigentümer (wie hier V) nur auf die GS zahle, nicht auf die Forderung. Ich finde in unserem Fall liegt aber eine Atypik vor, da er die gleichen Raten zahlt und gleichsam aber auch nicht möchte, dass die Forderung in Verzug kommt, um die Vollstreckung abzuwenden. Dazu weiß ich aber nicht, ob das "in der Regel" hinsichtlich der Zahlungsrichtung auch Ausnahmen enthält. Meist steht aber auch dabei, dass die hM dies annimmt.. Verstehste was ich meine? |
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