Dies ist eine Diskussion zu Tiefgaragenvereinbarung im notariellen Vertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Tiefgaragenvereinbarung im notariellen Vertrag ich habe folgende Frage. Angenommen eine Wohnanlage besteht aus 4 Wohnungseigentümergemeinschaften, die in verschieden Bauabschnitten fertig gestellt wurden. Im notariellen Vertrag über die Einfahrt zur Tiefgarage, welche von allen 4 Wohnungseigentümergemeinschaften genutzt wird, steht lediglich eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die vor kurzem für die Renovierungskosten der Einfahrt aufkommen musste, obwohl diese aber von allen genutzt wird. Gibt es eine Möglichkeit diesen notariellen Vertrag zu ändern (natürlich wieder notariell)? So dass, im Falle eine weiteren Sanierung alle Wohnungseigentümergemeinschaften für die Kosten aufkommen müssen. Die Hausverwaltung hat bereits die anderen Wohnungseigentümergemeinschaften darüber abstimmen lassen, aber natürlich wollen diese sich nicht freiwillig an der Kostenübernahme beteiligen. Ich frage mich, ob das sein kann und ob es da nicht irgend einen rechtlichen Anspruch darauf gibt, dass ALLE Wohnungseigentümergemeinschaften in den notariellen Vertrag mit eingebunden werden? Stehe erst am Anfang meines Jurastudiums und hab leider keine Ahnung .Liebe Grüße, ich zähle auf eure Unterstützung! |
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