Dies ist eine Diskussion zu Teilungsversteigerung - Vorsätzlicher Betrug bei Nichtmitteilung eines Schadens? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Teilungsversteigerung - Vorsätzlicher Betrug bei Nichtmitteilung eines Schadens? Mal angenommen: Miteigentümer der ideellen Haushälfte A hat im Oktober 2009 den Gasliefervertrag für die Heizung gekündigt und somit die im 1. OG befindliche Wohnung nur mit einem Kamin beheizt. Die Heizung war also für die obere Wohnung nicht in Betrieb, noch wurde das Wasser abgelassen. Vor ca. 14 Tagen wurde in der Wohnung von A ein Heizungsrohrschaden durch einen Fachmann festgestellt worden, welcher nur vom Dauerfrost und in den Rohren befindlichen Wasser herrühren kann. A erklärte sich daraufhin bereit, die Versicherung zu beauftragen, den Schaden begutachten und regulieren zu lassen. Doch es passierte nichts. Nach einer Anfrage von Hausmiteigentümer B bei der Versicherung stellte sich heraus, dass A überhaupt keinen Schaden gemeldet habe. Demzufolge geht B davon aus, dass A augenscheinlich nicht vor hat, den Schaden von der Versicherung regulieren zu lassen. Auch eine private Behebung des Schadens von A schließt B absolut aus. Somit will A das Haus, mit Schaden, in die Versteigerung bringen. Ein Wertgutachten wurde im November 2009 erstellt, als noch kein Schaden vorhanden und daher keine Wertminderung vorhanden war. Nun die Frage: Betrügt A hier mit Vorsatz, da der Schaden erst nach der Gutachtenerstellung eingetreten ist und A dieses dem Amtsgericht nicht mitteilt? Meiner Meinung nach stimmt ja jetzt das Wertergebnis des Gutachtens nicht mehr! Ich freue mich über jede Antwort! LG Schnaufschnecke |
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| AW: Teilungsversteigerung - Vorsätzlicher Betrug bei Nichtmitteilung eines Schadens? Mir erschließt sich nicht so richtig der Sinn der Fragestellung: Wie soll hier das Forum Erkenntnisse gewinnen, ob A mit Vorsatz und aus welchem Grunde A so handelt? Auch könnte jedermann sofort dagegenhalten, daß es B ja völlig freisteht, dem Gericht (so es zu eine Zwangs- oder Teilungsversteigerung kommt) den Schaden zur Kenntnis zu bringen - das Gericht wäre dann wieder gehalten, dies bei der Versteigerung kund zu tun. ![]() Auf die restlichen möglichen Einwände will ich gar nicht erst eingehen ... |
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| AW: Teilungsversteigerung - Vorsätzlicher Betrug bei Nichtmitteilung eines Schadens? A muss überhaupt niemandem etwas kundtun, wenn es um Versteigerung geht! Wieso meldet B den Schaden nicht? |
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| AW: Teilungsversteigerung - Vorsätzlicher Betrug bei Nichtmitteilung eines Schadens? |
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