Dies ist eine Diskussion zu Teilungsversteigerung - Kann A sich weigern, an B Haushälfte zu verkaufen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Teilungsversteigerung - Kann A sich weigern, an B Haushälfte zu verkaufen? Mal angenommen: Hausmiteigentümer A der ideellen Hälfte hat die Teilungsversteigerung beantragt. Miteigentümer B hat daher über den Rechtsanwalt signalisiert, dass er den hälftigen Hauseigentum von A zum hälftigen Gutachtenwert abkaufen möchte. Nun die Frage: Kann A trotzdem weiter in die Versteigerung gehen, obwohl B die Hälfte freihändig abkaufen möchte? Oder kann das Amtsgericht die Versteigerung stoppen, da ja B als Miteigentümer evtl. ein Vorkaufsrecht hat und die Gerichte zusehen, dass die entstehenden Gerichtskosten so gering wie möglich zu halten sind? Ich freue mich über jede Antwort! LG Schnaufschnecke |
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| AW: Teilungsversteigerung - Kann A sich weigern, an B Haushälfte zu verkaufen? Es steht jedem Teileigentümer frei, eine Teilungsversteigerung zu beantragen - die anderen Eigentümer haben dagegen keine Rechtsmittel. Sie können aber natürlich mitsteigern .... IdR nimmt trotz eines Angebotes eines Miteigentümers der beantragende Miteigentümer das Verfahren nicht zurück, solange er sich durch das Versteigerungsverfahren einen höheren Erlös verspricht als bei Verkauf an seinen Miteigentümer. Auch kommt manchmal zum Tragen, daß der beantragende Eigentümer die Angst hat, die Kosten des (zurückgezogenen) Verfahrens alleine zu tragen, wohingegen bei Versteigerung meineswissens (hab jetzt nicht nachgesehen) die Kosten von allen Eigentümern getragen werden. |
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| AW: Teilungsversteigerung - Kann A sich weigern, an B Haushälfte zu verkaufen? Warum soll A sich mit einer Hälfte begnügen, wenn die Möglichkeit besteht mehr zu erhalten. Vielleicht will er ja auch selber steigern um B rauszuboxen! |
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| AW: Teilungsversteigerung - Kann A sich weigern, an B Haushälfte zu verkaufen? Hallo! A hat definitiv kein Interesse daran, den Eigentumsanteil zu behalten. A ist schon zu 2/3 ausgezogen! LG Schnaufschnecke |
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