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Teilungserklärung/Verwaltervertrag & Notar/Kosten

Dies ist eine Diskussion zu Teilungserklärung/Verwaltervertrag & Notar/Kosten innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.07.2011, 16:23
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Teilungserklärung/Verwaltervertrag & Notar/Kosten

Hallo Zusammen,

Sacherverhalt:

Auszug Teilungserklärung:
zur Veräusserung des Wohneigentums bedürfen die Eigentümer der Zustimmung des Verwalters.

Auszug Verwaltervertrag:
Sollte eine notarielle Verwalterzustimmung gemäß Teilungserklärung notwendig sein, erhält der Verwalter für seine Tätigkeit ....

Auszug aus dem Schreiben des Notariats bei Kaufvertragsabschluss an den Verwalter:
Die Veräußerung des Wohnungseigentums bedarf der Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG.
Bitte erteilen Sie diese Zustimmung baldmöglichst in notariell beglaubigter Form...


Meine Frage: Wer bezahlt die Kosten bei diesen unterschiedlichen Angaben?

Danke
maala
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  #2 (permalink)  
Alt 17.07.2011, 16:29
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AW: Teilungserklärung/Verwaltervertrag & Notar/Kosten

Zitat:
Zitat von maala Beitrag anzeigen
Auszug Verwaltervertrag:
Sollte eine notarielle Verwalterzustimmung gemäß Teilungserklärung notwendig sein, erhält der Verwalter für seine Tätigkeit ....
Diese "Tätigkeit" betrifft die Eigentümergemeinschaft.
Zitat:
Auszug aus dem Schreiben des Notariats bei Kaufvertragsabschluss an den Verwalter:
Die Veräußerung des Wohnungseigentums bedarf der Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG.
Bitte erteilen Sie diese Zustimmung baldmöglichst in notariell beglaubigter Form...
Die Notarkosten sind i.d.R. vom Käufer zu tragen (ist im KV geregelt).
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  #3 (permalink)  
Alt 17.07.2011, 17:12
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AW: Teilungserklärung/Verwaltervertrag & Notar/Kosten

Danke für die Nachricht, habe mich wohl etwas umständlich ausgedrückt.

In der Teilungserklärung wird keine spezielle Form der Verwalterzustimmung angefordert. Das kann doch dann auch ohne notarielle Beglaubigung per Mail oder Telefon geschehen.

Im Verwaltervertrag steht, sollte eine beglaubigte Zustimmung laut Teilungserklärung erforderlich sein, dann entstehen Kosten von...... .
Da in der Teilungserklärung nichts von beglaubigter Form steht, ist der Verwalter von Haus aus doch nicht zur notariellen Beglaubigung verpflichtet?

Meine Frage:
das Notariat hat bei Kaufvertragabschluss vom Verwalter die Zustimmung in notarieller Form angefordert. Weder in der Teilungserklärung noch im Verwaltervertrag wird das gefordert.
Und dem Verkäufer und Käufer war nicht bekannt, dass diese Zustimmung in dieser Form angefordert wurde.

Hätte das Notariat eine formlose Zustimmung anfordern können? Und warum muss der Käufer die Kosten bezahlen (Teilungserklärung)

Danke
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  #4 (permalink)  
Alt 17.07.2011, 17:59
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AW: Teilungserklärung/Verwaltervertrag & Notar/Kosten

Zitat:
Zitat von maala Beitrag anzeigen
Da in der Teilungserklärung nichts von beglaubigter Form steht, ist der Verwalter von Haus aus doch nicht zur notariellen Beglaubigung verpflichtet?
Die Verwalterzustimmung muss dem Grundbuchamt gegenüber nachgewiessen werden, die Unterschrift des Verwalters bedarf zwingend der notariellen Beglaubigung.
Zitat:
Hätte das Notariat eine formlose Zustimmung anfordern können?
Nein.
Zitat:
Und warum muss der Käufer die Kosten bezahlen (Teilungserklärung)
Im "Normalfall" trägt der Käufer die zum Vollzug des Kaufvertrages erforderlichen Zustimmungen etc. (steht im Kaufvertrag).

Die TE regelt, dass die Verwalterzustimmung erforderlich ist (steht im übrigenn auch im Grundbuch - Bestandsverzeichnis). Die Eigentümergemeinschaft kann dies ändern.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 10:31
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AW: Teilungserklärung/Verwaltervertrag & Notar/Kosten

Zustimmung für CruNCC. Diese Kosten trägt der Käufer. Die Unterschriftsbeglaubigung auf der Zustimmungsurkunde ist zwingend!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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