Dies ist eine Diskussion zu Teilungserklärung/Verwaltervertrag & Notar/Kosten innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Teilungserklärung/Verwaltervertrag & Notar/Kosten Sacherverhalt: Auszug Teilungserklärung: zur Veräusserung des Wohneigentums bedürfen die Eigentümer der Zustimmung des Verwalters. Auszug Verwaltervertrag: Sollte eine notarielle Verwalterzustimmung gemäß Teilungserklärung notwendig sein, erhält der Verwalter für seine Tätigkeit .... Auszug aus dem Schreiben des Notariats bei Kaufvertragsabschluss an den Verwalter: Die Veräußerung des Wohnungseigentums bedarf der Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG. Bitte erteilen Sie diese Zustimmung baldmöglichst in notariell beglaubigter Form... Meine Frage: Wer bezahlt die Kosten bei diesen unterschiedlichen Angaben? Danke maala |
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| AW: Teilungserklärung/Verwaltervertrag & Notar/Kosten Zitat:
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| AW: Teilungserklärung/Verwaltervertrag & Notar/Kosten Danke für die Nachricht, habe mich wohl etwas umständlich ausgedrückt. In der Teilungserklärung wird keine spezielle Form der Verwalterzustimmung angefordert. Das kann doch dann auch ohne notarielle Beglaubigung per Mail oder Telefon geschehen. Im Verwaltervertrag steht, sollte eine beglaubigte Zustimmung laut Teilungserklärung erforderlich sein, dann entstehen Kosten von...... . Da in der Teilungserklärung nichts von beglaubigter Form steht, ist der Verwalter von Haus aus doch nicht zur notariellen Beglaubigung verpflichtet? Meine Frage: das Notariat hat bei Kaufvertragabschluss vom Verwalter die Zustimmung in notarieller Form angefordert. Weder in der Teilungserklärung noch im Verwaltervertrag wird das gefordert. Und dem Verkäufer und Käufer war nicht bekannt, dass diese Zustimmung in dieser Form angefordert wurde. Hätte das Notariat eine formlose Zustimmung anfordern können? Und warum muss der Käufer die Kosten bezahlen (Teilungserklärung) Danke |
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| AW: Teilungserklärung/Verwaltervertrag & Notar/Kosten Zitat:
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Die TE regelt, dass die Verwalterzustimmung erforderlich ist (steht im übrigenn auch im Grundbuch - Bestandsverzeichnis). Die Eigentümergemeinschaft kann dies ändern. |
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| AW: Teilungserklärung/Verwaltervertrag & Notar/Kosten Zustimmung für CruNCC. Diese Kosten trägt der Käufer. Die Unterschriftsbeglaubigung auf der Zustimmungsurkunde ist zwingend!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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