Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Teilungserklärung - Rückkaufswert

Dies ist eine Diskussion zu Teilungserklärung - Rückkaufswert innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 15:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, sophie21w hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sophie21w hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sophie21w hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sophie21w hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sophie21w hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sophie21w hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sophie21w hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sophie21w hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sophie21w hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sophie21w hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Teilungserklärung - Rückkaufswert

Folgender Sachverhalt:
Partei A will ein Haus kaufen. Partei B möchte die Wohnung im Obergeschoß dieses Hauses kaufen (Um Partei A finanziell zu unterstützen und steuerliche Vorteile daraus zu ziehen). Dass eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Teilungserklärung usw. gemacht werden muss ist klar.
Das Problem hieran ist, dass die obere Wohnung ohne jegliche Sondernutzungsrechte wie z.B. Garten, Keller, Garage usw. verkauft werden soll.
Die Parteien haben sich auch schon auf einen Kaufpreis geeinigt, der allerdings nicht im geringsten marktüblich ist (da ja ohne Sondernutzungsrechte). Wie kann man nun auf rechtlich sichere Weise auf einen Rückkaufswert einigen??? Man kann ja schlecht reinschreiben zum marktüblichen Preis...
Kann man in solch einem Vertrag einfach einen Betrag X reinschreiben, zu dem Partei A die Wohnung in 10 Jahren angeboten bekommen muss???
Andere Vorschläge oder Anregung? - Bitte her damit...
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 15:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.689
98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Teilungserklärung - Rückkaufswert

Zitat:
Zitat von sophie21w
Folgender Sachverhalt:
Andere Vorschläge oder Anregung? - Bitte her damit...
Man könnte gleich ein notarielles Kaufangebot machen, das ab dem ... angenommen werden kann und befristet ist bis zum...

Übrigens sind fehlende Sondernutzungsrechte durchaus üblich!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rückkaufswert Versicherungsrecht 09.12.2009 20:35
Vorkaufsrecht und TEILUNGSERKLÄRUNG Immobilienrecht 30.03.2009 16:23
Teilungserklärung Immobilienrecht 28.05.2008 13:01
Rückkaufswert Restschuldversicherung Versicherungsrecht 13.11.2007 10:44
Teilungserklärung Immobilienrecht 27.06.2007 17:13





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN