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Teilungserklärung

Dies ist eine Diskussion zu Teilungserklärung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 26.06.2011, 08:50
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Teilungserklärung

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Teilungserklärung an die WEG-Spezialisten.
Käufer interessiert sich für ein Reiheneckhaus. Es gefällt ihm gut. Lage, Preis, Größe, alles passt soweit. Nur leider wurde es nach WEG geteilt, da so dann mehr Häuschen auf die Fläche gepasst haben. Es handelt sich hierbei um 4 RH und 4 DHH.

In der Teilungserklärung steht ein Passus den der Käufer nicht so ganz versteht.
Da er nicht weiß ob es relevant ist, hier die Aufteilung:
Zitat:
ME von 1/8 verbunden mit dem Sondereigentum an sämtlichen im Wohnhaus Nr. 1 gelegenen Räumen, sowie den PKW-Stellplätzen in der TG...; hierzu gehören die Sondernutzungsrechte an Garten und Terasse, welche im Lageplan mit Nr. 1 bezeichnet und gekennzeichnet sind.
Der Passus der beim Käufer ein paar Fragen aufwirft:
Zitat:
Die jeweiligen Eigentümer der mit Nr. 1-8 bezeichneten Wohnhäuser sind so zu stellen, dass sie einem Alleineigentümer möglichst nahe stehen, wie wenn die dem jeweiligen Sondereigentum nebst Sondernutzungsrecht unterliegenden Flächen vermessen wären und eigene Flurstücksnummern hätten. Demgemäß hat jeder die Kosten und Abgaben, die Reparatur-, Erneuerungs- und Wiederaufbaukosten, Grundsteuer, Versicherung etc. auch fpr die auf der ihm zustehenden Fläche befindlichen gemeinschaftlichen Gebäudeteile zu tragen; gleiches gilt für zugeordnete Sondernutzungsrechte.
Was hat das jetzt für konkrete Auswirkungen für den Käufer?

Er verstehe das so, dass ich alles an seinem Haus selbst bezahlt auch, wenn es eigentlich Gemeinschaftseigentum ist und zu teilen ist.
Was wäre, wenn jetzt z.b. das Dach kaputt geht? Das ist ja nunmal eine durchgehende Fläche.

Was hat der Passus für Auswirkung auf Zustimmungspflichten der anderen ME?
Bei googlen wurde der Fall gefunden, dass jemand mit so einem ähnlichen Passus seine Haustür tauschen durfte ohne Zustimmung der anderen.
Trifft das auch zu für z.B.
- Markise
- Gartenhäuschen
- Zaun
- Sat-Schüssel
- Gartengestaltung
etc....???

Käufer hat mit einer WEG bisher keine Erfahrung. Im Netz liest man natürlich er nur die schrecklichsten Geschichten. Bei den restlichen 90% läuft es wahrscheinlich supergut.
Wie sind eure Erfahrungen?

Schonmal vielen Dank im voraus.
Tom
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  #2 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 10:56
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AW: Teilungserklärung

Diese Teilungserklärung ist sehr gut verfasst. Der Käufer wird so gestellt als ob "sein" Grundstücksanteil real geteilt wäre. Auch für das Dach, in seinem Bereich, muss er gerade stehen. Lediglich bei der Tiefgarage schaut es anders aus.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 13:19
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AW: Teilungserklärung

Danke für deine Antwort.

Was denkst du ist, wenn z.b. das Dach wg. Schaden gemacht werden muss und ein anderer Hausbestitzer kann nicht zahlen kann (wg. Insolvenz z.B.). Muss das dann die Gemeinschaft tragen oder jeder nur den Teil bis zu seiner Wand.

Weißt du auch ob es sich hinsichtlich von Zustimmungen durch diesen Passus etwas mehr "Freiheit" ergibt?
Bauliche Veränderung am Haus mal davon ausgenommen.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 13:26
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AW: Teilungserklärung

Jeder Eigentümer ist auch für den im seinem Sondereigentum stehenden Bereich des Daches verantwortlich.
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